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Der Funkfrequenzausschuss (RSC) ist für spezifische technische Maßnahmen zuständig, die zur Umsetzung der umfassenderen Funkfrequenzpolitik erforderlich sind.

Zuständigkeiten des Funkfrequenzausschusses (RSC)

Der RSC setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Europäischen Kommission geleitet. Der RSC wurde durch die Frequenzentscheidung geschaffen und unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung technischer Durchführungsbeschlüsse, um europaweit harmonisierte Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen zu gewährleisten. Sie entwickelt auch Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Informationen über die Nutzung von Funkfrequenzen genau und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss übt seine Funktion im Rahmen von Beratungs- und Prüfungsverfahren aus. Die Kommission erörtert ihre Vorschläge vor der Umsetzung mit den nationalen Verwaltungen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen auf die verschiedenen nationalen Gegebenheiten abgestimmt sind.

Die interessierte Öffentlichkeit kann RSC-Dokumente einsehen, einschließlich detaillierter Informationen über die Tätigkeiten des Ausschusses sowie über die Geschäftsordnung und die Mitgliedschaft.

Technischer Support

Der RSC arbeitet sehr eng mit der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) zusammen. Die Kommission kann der CEPT Aufträge für die Entwicklung technischer Durchführungsmaßnahmen erteilen, mit denen harmonisierte Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen gewährleistet werden können. In diesen Mandaten werden die durchzuführende Aufgabe und der Zeitrahmen, in dem sie erfüllt werden sollen, festgelegt.

Zwischen der CEPT und der Kommission wurde eine Vereinbarung zur Unterstützung laufender Maßnahmen zur Harmonisierung der Funkfrequenzen geschlossen, die allen Beteiligten zugutekommen soll.

Technische Umsetzungsmaßnahmen - der RSC am Werk

Der Funkfrequenzausschuss tritt in der Regel viermal im Jahr zusammen. Das Ergebnis und die Planung der Sitzungen finden Sie weiter unten.

Anstehende RSC-Sitzungen

  • RSC #93: 2. Dezember 2026
  • RSC #94: 10. März 2027
  • RSC #95: 30. Juni 2027

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PRESSEMITTEILUNG |
Kommission fordert Italien zur Einhaltung der EU-Vorschriften für die elektronische Kommunikation auf

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien (INFR(2025)2153) wegen Nichteinhaltung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) und der Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2002/21/EG) einzuleiten.

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Last update

7 September 2026