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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Stakeholder-Dialog zum Urheberrecht

Die Kommission organisierte einen Dialog mit Interessenträgern, um bewährte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Plattformen für den Austausch von Online-Inhalten und Urheberrechtsinhabern zu erörtern.

    Sprechblasen in verschiedenen Farben, die durch Saiten verbunden sind.

© iStock by Getty Images -1165856829 Pogonici

Gemäß Artikel 17 der Richtlinie über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (EU 2019/790) muss die Europäische Kommission einen Dialog mit den Interessenträgern organisieren, um bewährte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Diensten für den Austausch von Online-Inhalten und Rechteinhabern zu erörtern. 

Ziel des Dialogs mit den Interessenträgern 

Ziel des Dialogs war es, die Standpunkte der Interessenträger zu hören und mögliche praktische Lösungen für die Anwendung von Artikel 17 zu erörtern. Dazu gehörte auch eine Diskussion über Themen wie Maßnahmen, die Anbieter von Online-Content-Sharing-Diensten in Bezug auf nicht autorisierte Inhalte ergreifen können, die auf ihren Plattformen hochgeladen wurden.

Bei allen Maßnahmen sollten die Interessen aller relevanten Parteien und die Schutzmaßnahmen für die Nutzer berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Beratungen flossen in die Ausarbeitung der Leitlinien ein, die die Kommission gemäß der Richtlinie herausgeben wird. 

Die Treffen des Dialogs mit den Interessenträgern 

Die ausgewählten Teilnehmer nahmen an einer Reihe von Sitzungen in Brüssel teil. Sie wurden auf der Grundlage der in der Aufforderung zur Interessenbekundung genannten Kriterien ausgewählt, mit denen sichergestellt wurde, dass relevante Interessenträger, die von Artikel 17 betroffen sind, angemessen vertreten waren. Dazu gehörten Vertreter von Rechteinhabern, Anbietern von Diensten für den Austausch von Online-Inhalten, Verbrauchern, Nutzern und Grundrechtsorganisationen. 

Auch Vertreter der EU-Mitgliedstaaten wurden zur Teilnahme an den Sitzungen eingeladen. 

Neben den regelmäßigen Teilnehmern wurden einige weitere Interessenträger ad hoc eingeladen, ihr besonderes Fachwissen auszutauschen oder an den Diskussionen über die spezifischen Themen teilzunehmen. 

Die Kommission steht weiterhin zur Verfügung, um an Diskussionen teilzunehmen und Positionspapiere von Interessenträgern zu erhalten und zu veröffentlichen, die nicht für die physischen Sitzungen ausgewählt wurden.  

Die Sitzungen 

Die Dialogtreffen der Interessenträger fanden im Herbst 2019 und im ersten Quartal 2020 in Brüssel statt. Alle Meetings wurden online gestreamt. Die Aufzeichnung des Treffens sowie die Präsentationen finden Sie auf den entsprechenden Tagungsseiten unten.  

  1. Erste Sitzung – 15. Oktober 2019 
  2. Zweite Sitzung – 05. November 2019 
  3. Dritte Sitzung – 25. November 2019 
  4. Vierte Sitzung – 16. Dezember 2019 
  5. Fünfte Sitzung – 16. Januar 2020 
  6. Sechste Sitzung – 10. Februar 2020 

Um den Dialog mit den Interessenträgern abzuschließen, ersucht die Kommission die Teilnehmer des Dialogs mit den Interessenträgern zu den ersten Standpunkten der Kommission zu den Leitlinien. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite

Aktuelle Nachrichten

PRESSEMITTEILUNG |
Urheberrecht: Kommission fordert Tschechien zur vollständigen Umsetzung des EU-Urheberrechts in nationales Recht auf

Die Kommission hat heute beschlossen, zwei mit Gründen versehene Stellungnahmen an Tschechien zu richten, da das Land es versäumt hat, der Kommission Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von zwei Richtlinien mitzuteilen, die zum einen das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte für bestimmte Online-Übertragungen (Richtlinie (EU) 2019/789) und zum anderen das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2019/790) betreffen.

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Die Europäische Kommission passt die EU-Urheberrechtsvorschriften an das neue Verbraucherverhalten in einem Europa an, das seine kulturelle Vielfalt schätzt.

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Schutz von Datenbanken

Datenbanken in der Europäischen Union sind durch EU-Recht geschützt. Die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken wurde 1996 angenommen und im Jahr 2018 bewertet.