Die EU-Länder müssen die Barrierefreiheit im Internet durch Schulungsprogramme, Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Erleichterung der Barrierefreiheit fördern.
Darüber hinaus müssen nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen werden, um die in der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet festgelegten Verpflichtungen in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Länder müssen Maßnahmen ergreifen, um die Barrierefreiheit im Internet weiter zu verbessern.
Gemäß der Richtlinie müssen die EU-Länder:
- Förderung und Erleichterung von Schulungsprogrammen für die einschlägigen Interessenträger und das Personal öffentlicher Stellen;
- Sensibilisierung für die Barrierefreiheitsanforderungen und deren Vorteile für die Nutzer und die Eigentümer von Websites und mobilen Anwendungen;
- die Nutzer über die Möglichkeit informieren, Feedback zu geben, wenn sie auf nicht zugängliche Inhalte stoßen;
- Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen auf andere Arten von Websites oder mobilen Anwendungen, mit Ausnahme derjenigen öffentlicher Stellen, zu erleichtern.
Diese Website enthält eine Sammlung von Links zu den Ressourcen der EU-Länder zur Barrierefreiheit im Internet, wie allgemeine Informationen, Erläuterungen, Leitlinien, Leitlinien, einschlägige Rechtsvorschriften und Verwaltung, die von den EU-Ländern erhalten wurden. Die Liste wird regelmäßig mit neuen Informationen aktualisiert, da die Europäische Kommission weitere Mittel von den Mitgliedstaaten erhält. Die Veröffentlichung auf der Website bedeutet nicht, dass die Europäische Kommission den Inhalt billigt oder ihm zustimmt.
Diese Seite kann Verweise auf nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie enthalten. Verweise auf alle nationalen Maßnahmen finden Sie auf der EUR-Lex-Website.
Die EU-Länder sind in der offiziellen Protokollreihenfolge (alphabetische Reihenfolge in den Sprachen der Mitgliedstaaten) aufgeführt.
Wenn Sie weitere Links zu empfehlen haben, schreiben Sie bitte an CNECT-WAD@ec.europa.eu.
Spanien
- Zugang (Portal de Administración Electrónica) / Barrierefreiheit (eGovernment-Portal)
Frankreich
- Référentiel Général d'Accessibilité pour les Administrations (RGAA), Version 3, 2017 / Allgemeiner Rahmen für die Barrierefreiheit für Verwaltungen (RGAA), Version 3, 2017
- L’accessibilité numérique, entre nécessité et opportunité – Une obligation légale vis-à-vis des citoyens, un levier stratégique pour les acteurs (Rapport du Conseil national du numérique) (pdf, 1,3 MB) / Digitale Barrierefreiheit, zwischen Notwendigkeit und Chance: Eine rechtliche Verpflichtung gegenüber den Bürgern, ein strategisches Instrument für die Interessenträger (Bericht des französischen Digitalrats)
Kroatien
- Smjernice za osiguravanje digitalne pristupačnosti (CARNET - Hrvatska akademska i istraživačka mreža) / Englische Sprachfassung: Leitlinien für die digitale Barrierefreiheit (CARNET – Croatian Academic and Research Network)]
Schweden
- Digital tillgänglighet (DIGG - Myndigheten för digital förvaltning) / Digital accessibility (DIGG - Agentur für digitale Verwaltung)
- Vägledning för webbutveckling (Webbriktlinjer) - De officiella riktlinjerna för hur man bör arbeta med webbplatser i offentlig sektor / Leitfaden zur Webentwicklung (Webdienste) - Offizielle Anleitung zur Arbeit mit Websites im öffentlichen Sektor
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Die EU-Länder müssen die Kommission über die Stellen informieren, die die Umsetzung der Richtlinie...