Einführung des Cyberresilienzgesetzes: der neue Plan der EU, um sicherzustellen, dass alle digitalen Produkte auf dem EU-Markt vor Cyberbedrohungen geschützt sind. Dieses wichtige Regelwerk behandelt die Sicherheit von Produkten unter Berücksichtigung ihres Lebenszyklus. Es erfordert, dass Geräte und Software entworfen, aktualisiert und gewartet werden, um Benutzer in unserer zunehmend digitalen Welt zu schützen.
Übersicht
Cybersicherheit ist eine kollektive Anstrengung. Die Europäische Kommission arbeitet bei der Umsetzung des Cyberresilienzgesetzes (CRA) eng mit der Industrie, den Mitgliedstaaten und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) zusammen.
Wie es funktioniert
Hersteller
Erfahren Sie mehr über neue Regeln für Lieferanten von Hardwareprodukten und Softwareentwicklern, die der CRA unterliegen
Mitgliedstaaten
Erfahren Sie mehr über die Marktüberwachung und die Rolle der Mitgliedstaaten
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Erfahren Sie mehr über Finanzierungsmöglichkeiten und Instrumente zur Unterstützung von KMU und Start-ups
Open-Source-Community
Erfahren Sie mehr über die Rolle der Open-Source-Community bei der Umsetzung der CRA
Wie wir unsere Ziele erreichen
Normung
Erfahren Sie mehr über die Aktivitäten zur Entwicklung von Standards zur Unterstützung der Ratingagentur
Berichtspflichten
Verstehen Sie die von der Ratingagentur und der zentralen Meldeplattform festgelegten Berichtspflichten
Konformitätsbewertung
Erfahren Sie mehr über die Regeln und Akteure, die an der Konformitätsbewertung beteiligt sind
Bisherige Fortschritte
Überwachen, verfolgen und über den Fortschritt neuer Initiativen, Ergebnisse und Rechtsvorschriften auf dem Laufenden bleiben.
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28. November 2025
Durchführungsrechtsakt über technische Beschreibungen wichtiger und kritischer Produkte
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11. Dezember 2025Delegierter Rechtsakt über CSIRTs, mit dem Meldungen zurückgehalten werden, die über die zentrale Meldeplattform zu verbreiten sind (angenommen, Veröffentlichung bis zum Einspruchszeitraum)
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Anfang 2026
Erste Leitlinien der Kommission zur Umsetzung des Cyberresilienzgesetzes
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11. Juni 2026
Inkrafttreten der Bestimmungen über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen. Mitgliedstaaten benennen notifizierende Behörden
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Q3 2026
Erste Normungsprodukte (horizontale und produktspezifische Normen)
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11. September 2026
Beginn der Anwendung von Berichtspflichten
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Q4 2026
Delegierter Rechtsakt zur Festlegung der Konformitätsvermutung für das Europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung nach gemeinsamen Kriterien (EUCC) mit der Ratingagentur
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11. Dezember 2026
Meldung ausreichender Konformitätsbewertungsstellen in allen Mitgliedstaaten
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30. Oktober 2027
Mehr Normungsleistungen
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11. Dezember 2027
Vollständige Anwendung des Cyberresilienzgesetzes
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