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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Cyberresilienzgesetz – Umsetzung

Einführung des Cyberresilienzgesetzes: der neue Plan der EU, um sicherzustellen, dass alle digitalen Produkte auf dem EU-Markt vor Cyberbedrohungen geschützt sind. Dieses wichtige Regelwerk behandelt die Sicherheit von Produkten unter Berücksichtigung ihres Lebenszyklus. Es erfordert, dass Geräte und Software entworfen, aktualisiert und gewartet werden, um Benutzer in unserer zunehmend digitalen Welt zu schützen.

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Übersicht

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Cybersicherheit ist eine kollektive Anstrengung. Die Europäische Kommission arbeitet bei der Umsetzung des Cyberresilienzgesetzes (CRA) eng mit der Industrie, den Mitgliedstaaten und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) zusammen.

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Wie es funktioniert

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Hersteller

Erfahren Sie mehr über neue Regeln für Lieferanten von Hardwareprodukten und Softwareentwicklern, die der CRA unterliegen

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Mitgliedstaaten

Erfahren Sie mehr über die Marktüberwachung und die Rolle der Mitgliedstaaten

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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Erfahren Sie mehr über Finanzierungsmöglichkeiten und Instrumente zur Unterstützung von KMU und Start-ups

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Open-Source-Community

Erfahren Sie mehr über die Rolle der Open-Source-Community bei der Umsetzung der CRA

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Wie wir unsere Ziele erreichen

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Normung

Erfahren Sie mehr über die Aktivitäten zur Entwicklung von Standards zur Unterstützung der Ratingagentur

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Berichtspflichten

Verstehen Sie die von der Ratingagentur und der zentralen Meldeplattform festgelegten Berichtspflichten

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Konformitätsbewertung

Erfahren Sie mehr über die Regeln und Akteure, die an der Konformitätsbewertung beteiligt sind

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Bisherige Fortschritte

Überwachen, verfolgen und über den Fortschritt neuer Initiativen, Ergebnisse und Rechtsvorschriften auf dem Laufenden bleiben.

 

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    28. November 2025

    Durchführungsrechtsakt über technische Beschreibungen wichtiger und kritischer Produkte 

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    11. Dezember 2025
    Delegierter Rechtsakt über CSIRTs, mit dem Meldungen zurückgehalten werden, die über die zentrale Meldeplattform zu verbreiten sind (angenommen, Veröffentlichung bis zum Einspruchszeitraum)
  •  
    Anfang 2026

    Erste Leitlinien der Kommission zur Umsetzung des Cyberresilienzgesetzes

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    11. Juni 2026

    Inkrafttreten der Bestimmungen über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen. Mitgliedstaaten benennen notifizierende Behörden 
     

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    Q3 2026

    Erste Normungsprodukte (horizontale und produktspezifische Normen)
     

  •  
    11. September 2026

    Beginn der Anwendung von Berichtspflichten

  •  
  • Q4 2026

    Delegierter Rechtsakt zur Festlegung der Konformitätsvermutung für das Europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung nach gemeinsamen Kriterien (EUCC) mit der Ratingagentur

  •  
    11. Dezember 2026

    Meldung ausreichender Konformitätsbewertungsstellen in allen Mitgliedstaaten
     

  •  
    30. Oktober 2027

    Mehr Normungsleistungen
     

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    11. Dezember 2027

    Vollständige Anwendung des Cyberresilienzgesetzes
     

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