
Diese Maßnahme umfasst zwei Maßnahmen aus dem Cybersolidaritätsgesetz, die dem Notfallmechanismus für Cybersicherheit gewidmet sind. Es unterstützt Aktivitäten wie Penetrationstests, Bedrohungsbewertung, Schwachstellenüberwachung, Risikoüberwachung, koordinierte Offenlegung von Schwachstellen, Übungen und Schulungen.








