Bislang haben die meisten Mitgliedstaaten ihre Umsetzungsfahrpläne gemeinsam genutzt, die auf dieser Website veröffentlicht werden. Die nationalen Fahrpläne unterscheiden sich in Struktur und Detailtiefe und werden derzeit von der Kommission bewertet. Die Seite wird kontinuierlich mit den übrigen Fahrplänen sowie mit möglichen Aktualisierungen der veröffentlichten Fahrpläne durch die Mitgliedstaaten aktualisiert.
Hintergrund
Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, dass eine Netzanbindung mit sehr hoher Kapazität erforderlich ist, und vor allem, dass weiterhin breit angelegte Investitionen in die digitale Vernetzungsinfrastruktur (insbesondere Glasfaser- und 5G-Netze) getätigt werden müssen. Um Anreize für Investitionen zu schaffen, hat die Kommission die Konnektivitätsempfehlung (September 2020) angenommen, in deren Rahmen sich die Mitgliedstaaten am 25. März 2021 auf ein gemeinsames Instrumentarium der Union mit bewährten Verfahren zur Senkung der Kosten des Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität und zur Gewährleistung eines rechtzeitigen, effizienten und investitionsfreundlichen Zugangs zu 5G- Frequenzen geeinigt haben.
Bereits im Dezember 2020 erstellten die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission eine Reihe bewährter Verfahren, die für das Instrumentarium in Betracht gezogen werden sollten. Sie ermittelten und einigten sich auf die Maßnahmen, die am wirksamsten waren, um die schwierigsten Hindernisse zu beseitigen, auf die Telekommunikationsbetreiber beim Netzausbau stoßen. Hauptsächlich mit dem Ziel, die Kosten für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze zu senken und einen effizienten, zeitnahen und investitionsfreundlichen Zugang zu 5G-Frequenzen zu gewährleisten.
Konnektivität in der Aufbau- und Resilienzfazilität
Gleichzeitig mit der Vorlage der Fahrpläne sind die Mitgliedstaaten dabei, ihre nationalen Aufbau-und Resilienzpläne im Rahmen der Aufbau-und Resilienzfazilität der EU vorzulegen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre Pläne vor dem 30. April mitzuteilen, und viele von ihnen haben ihre förmlichen Pläne bereits vorgelegt.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität bietet eine beispiellose Gelegenheit, die Erholung in Europa zu beschleunigen und das Engagement für den digitalen Wandel zu stärken. Darin ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten mindestens 20 % der Investitionspläne für den digitalen Wandel bereitstellen.
Die Kommission hat die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, ihre Aufbau- und Resilienzpläne auf eine begrenzte Zahl von Leitinitiativen, einschließlich Konnektivitätsinfrastruktur, zu konzentrieren. Die Kommission prüft nun sorgfältig die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne. In der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich nicht nur an Investitionen, sondern auch an Reformen zu beteiligen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Konnektivitätsinstrumentarium bei der Fertigstellung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne und in jedem Fall bei deren Umsetzung zu berücksichtigen.