Mit der Aufforderung zur Interessenbekundung wird eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe (AHWG) eingesetzt, die die Vorbereitung der 5G-Regelung der EU unterstützen soll. Ziel ist es,
- Erfüllung der CSA-Anforderungen, Gewährleistung der Kohärenz mit anderen Systemen des EU-Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung, und es wird erwartet, dass die Möglichkeit einer Weiterverwendung der gemeinsamen EU-Kriterien und der EU-Clouddienste oder Teile davon geprüft wird;
- nahtlos in die von der NIS-Kooperationsgruppe entwickelten Lösungen für die 5G-Sicherheit ( EU-koordinierte Risikobewertung, 5G -Bedrohungslandschaft und 5G -Instrumentarium) passen.
Die Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen endet am 30. Juni 2021. Nach Ablauf der Frist werden keine eingehenden Anträge berücksichtigt.
Die Anträge sind über ein Online-Formular zu übermitteln.
Die Leistungsbeschreibung ist online zu finden.