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Die Kommission wird Leitlinien für die Berechnung eines angemessenen Ausgleichs im Sinne von Artikel 9 des Datengesetzes annehmen. Eine laufende öffentliche Konsultierung des Entwurfs der Leitlinien ermöglicht es den Interessenträgern, ihre Ansichten mitzuteilen.
Wenn Sie zur Diskussion beitragen möchten, füllen Sie das Anmeldeformular aus und treten Sie uns am 10. Februar von 10:30 bis 12:30 Uhr online bei.