
Artikel 4 des KI-Gesetzes, wonach Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz gewährleisten müssen, trat am 2. Februar 2025 in Kraft.
Im Rahmen seiner Tätigkeiten im Rahmen des KI-Pakts veranstaltete das EU-Amt für künstliche Intelligenz am Donnerstag, den 20. Februar, ein Webinar zu diesem Thema. Das Webinar war für alle offen und wurde live auf unserem YouTube-Kanal gestreamt. Sie können die Folien auch herunterladen.
Im ersten Teil des Webinars konzentrierte sich das EU-Amt für künstliche Intelligenz auf Artikel 4 des KI-Gesetzes und seine Anforderungen und stellte die geplanten Initiativen zur Erleichterung der Umsetzung dieser allgemeinen Bestimmung vor.
Während dieser Sitzung hat das Amt für künstliche Intelligenz ein lebendiges Repository eingerichtet, das eine erste nicht erschöpfende Liste laufender Verfahren enthält, die unter den Mitgliedern des KI-Pakts gesammelt wurden und regelmäßig aktualisiert werden. Auch wenn die Einhaltung der in diesem Repository enthaltenen Initiativen nicht automatisch die Vermutung der Einhaltung von Artikel 4 begründet, sollte das Repository das Lernen und den Austausch zwischen Anbietern und Betreibern zu diesem Thema fördern.
Im zweiten Teil des Webinars wurden einige Praktiken und damit zusammenhängende Erkenntnisse in einem interaktiven Dialog zwischen dem EU-Amt für KI und den Mitgliedern des KI-Pakts vorgestellt.
Eine Q&A-Sitzung schließt das Webinar ab.