Allgemeine FAQ
Das Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) ist ein EU-Finanzierungsprogramm, dessen Schwerpunkt auf der Bereitstellung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen liegt. Das Programm „Digitales Europa“ bietet strategische Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderungen und unterstützt Projekte in fünf wichtigen Kapazitätsbereichen: Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft, auch durch digitale Innovationszentren. Mit Inkrafttreten des Chip-Gesetzes wurde im September 2023 ein neuer Kapazitätsbereich für Halbleiter hinzugefügt.
Mit einem Gesamtbudget von 8,1 Mrd. EUR soll die wirtschaftliche Erholung beschleunigt und der digitale Wandel der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestaltet werden, was allen, insbesondere aber kleinen und mittleren Unternehmen, zugutekommt.
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Weitere Informationen über die Eröffnung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich eines direkten Links zum Portal „Funding & Tender“.
Die am Programm „Digitales Europa“ teilnehmenden Länder benennen nationale Kontaktstellen. Sie fungieren als Botschafter und tragen zur Förderung der durch das Programm unterstützten Maßnahmen und Strategien in ihren jeweiligen Ländern bei. Sie stellen potenziellen Antragstellern und Begünstigten während des gesamten Projektlebenszyklus Informationen vor Ort zur Verfügung. Sie arbeiten mit nationalen Kontaktstellen aus anderen Ländern zusammen, um die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern zu erleichtern. Die Kontaktdaten der NKS „Digitales Europa“ finden Sie auf dem Portal „Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten“.
Das Programm zielt zwar in erster Linie darauf ab, die digitalen Kapazitäten der Union zu stärken, ermöglicht aber die Einbeziehung von Verbänden aus Drittländern in das Programm. Daher stehen die Mittel Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten sowie anderen mit dem Programm assoziierten Ländern zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Assoziierung eines Landes (oder auch nicht) obliegt der Kommission auf der Grundlage des Umfangs und der Ziele des Programms. Derzeit sind die EFTA-/EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen) vollständig mit dem Programm assoziiert, während die Ukraine, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Albanien,das Kosovo, dieTürkei,Moldau und Bosnien und Herzegowina assoziierteLänder sind. Ab dem 1. Januar 2025 kann sich die Schweizauch im Rahmen von Übergangsregelungen am Programm beteiligen.
Aufgrund ihres besonderen und kritischen Charakters wird die Teilnahme an Themen im Rahmen des dritten spezifischen Ziels des Programms (d. h. Cybersicherheit) durch die Bestimmungen von Artikel 12.5 der Verordnung über das Programm „Digitales Europa“ geregelt.
Darüber hinaus unterliegt eine Reihe von Themen im Hauptarbeitsprogramm auch den Bestimmungen von Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung über das Programm „Digitales Europa“ (wobei die Teilnahme zulässig ist, sofern die Teilnehmer bestimmte im Arbeitsprogramm festgelegte Sicherheitsbedingungen erfüllen).
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält mehr Details als die aus den Arbeitsprogrammen stammende Themenbeschreibung und stellt die wichtigste Referenz für die Bewertung dar.
Die Kofinanzierung basiert auf tatsächlich angefallenen Kosten. Der EU-Finanzierungssatz von 50 % gilt für die förderfähigen Kosten der Maßnahme, die während ihrer Laufzeit tatsächlich angefallen sind (weitere Informationen zu den Bedingungen für die Förderfähigkeit der Kosten finden Sie in Artikel 6 der Allgemeinen Musterfinanzhilfevereinbarung).
Darüber hinaus dürfen Finanzhilfen, wie in Abschnitt 13 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegt, keinen Gewinn bringen (d. h. Einnahmenüberschuss + EU-Finanzhilfe über Kosten). Jede Maßnahme kann nur eine Finanzhilfe aus dem EU-Haushalt erhalten, und Kostenpositionen dürfen unter keinen Umständen für zwei verschiedene EU-Maßnahmen erklärt werden (außer im Rahmen von EU-Synergien-Maßnahmen).
Eine Kombination mit Betriebskostenzuschüssen der EU ist möglich (es gelten die Regeln für alle beitragenden Mittel), wenn das Projekt außerhalb des Arbeitsprogramms für Betriebskostenzuschüsse bleibt und sichergestellt wird, dass die Kostenpositionen in der Rechnungslegung klar getrennt sind und nicht zweimal angegeben werden, siehe Artikel 6.3 Buchstabe b Ziffer ii der Allgemeinen Musterfinanzhilfevereinbarung. Künftige DIGITAL-Aufforderungen und Aufforderungsunterlagen werden aufgrund der unterschiedlichen Umsetzungslogik der Aufbau- und Resilienzfazilität nicht die Möglichkeit einer Synergiefinanzierung mit der Aufbau- und Resilienzfazilität vorsehen. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, in ihren Aufbau- und Resilienzplänen keine Leistungen vorzulegen, von denen ein Teil aus dem DIGITAL-Programm finanziert wird. Finanzbeiträge aus Nicht-EU-Mitteln können zur Kofinanzierung der Maßnahme verwendet werden.
Die Vorschläge müssen vor 17.00 Uhr MESZ am Tag der Frist für die Aufforderung online eingereicht werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf dem Funding and Tenders Portal.
Do: Pünktlich beginnen - es gibt Maßnahmen, die vor der Einreichung zu ergreifen sind (Partner finden, eine Organisation registrieren).
Nicht: Warten Sie bis zum letzten Moment, um Ihren Vorschlag einzureichen. Beachten Sie, dass Sie so oft einreichen können, wie Sie möchten. Jede eingereichte Version überschreibt die vorherige (die gelöscht wird und nicht abgerufen werden kann). Das Datum und die Uhrzeit des Anrufabschlusses sind festgelegt.
Die verschiedenen im Arbeitsprogramm und in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erläuterten Tätigkeiten werden finanziell unterstützt. Wir stellen Mittel für Begünstigte bereit, die diese Tätigkeiten durchführen, indem wir dem Begünstigten im Zusammenhang mit der Maßnahme entstandene Kosten erstatten. Ein Patent für ein Produkt ist weder eine Bedingung für die Teilnahme am Programm noch ist es das Hauptziel des Programms, Produkte zu finanzieren, die ein Patent erhalten haben, aber es kann Teil einer Maßnahme sein, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt. Sie können auch Beschaffungen und andere Aktivitäten erwähnen, wenn Sie dies beabsichtigen.
Informationsveranstaltungen und spezifische Bereiche
Sie können die Präsentationen und Aufzeichnungen auf der Veranstaltungsseite sehen.
Präsentationen des Workshops zur Weltfunkkonferenz ansehen
Die Kommission veranstaltet regelmäßig Webinare und Informationsveranstaltungen, in denen potenzielle Antragsteller mehr über die aktuellen und anstehenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfahren können. Eine Übersicht der Veranstaltungen finden Sie in unserem Kalender.
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