
Am 8. Juli kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten die in Artikel 50 Absätze 2, 4 und 5 des KI-Gesetzes vorgesehenen Verpflichtungen angemessen abdeckt und ihre wirksame Umsetzung erleichtert.
Am nächsten Tag nahm der KI-Ausschuss seinen Kodex für die Angemessenheitsbewertung an.
Alle Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme sind aufgefordert, den Code zu unterzeichnen. Es ist das EU-weit geeignete Instrument, um die Einhaltung ihrer jeweiligen Verpflichtungen unabhängig von ihrem Niederlassungsort, ihrem Betrieb oder ihrer zuständigen Marktüberwachungsbehörde sicherzustellen. Die Einhaltung des Kodex stellt keinen schlüssigen Beweis für die Einhaltung dieser Verpflichtungen dar.
Der Kodex enthält Verpflichtungen und Maßnahmen, die Anbieter von generativen KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, und Betreiber von KI-Systemen, die Deepfakes und bestimmte Texte generieren, einhalten können, um ihre Einhaltung nachzuweisen.
Das Amt für künstliche Intelligenz wird erwägen, formelle Aktualisierungen des Kodex mindestens alle zwei Jahre zu erleichtern, beispielsweise auf der Grundlage des Entstehens von Normen oder einschlägiger technologischer Entwicklungen.
Nachstehend können Sie sowohl die Stellungnahme der Kommission als auch die Angemessenheitsbewertung des KI-Ausschusses herunterladen.