Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Report / Study | Veröffentlichung

Bericht der Kommission: Stand der Umsetzung der Vorschriften für die Bereitstellung kleiner Zellen

Die Kommission hat einen Überblick über die Anwendung der Verordnung über Kleinzellen in den Mitgliedstaaten für das Jahr 2022 erstellt.

Commission report: the status of implementing the rules on small cells deployment

Im Juni 2020 nahm die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1070 über drahtlose Zugangspunkte mit kleinen Flächen an, die auch als kleine Zellen bezeichnet werden.

Der Begriff „kleine Zellen“ bezieht sich auf energiesparende drahtlose Netzwerkzugangsgeräte kleiner Größe, die in kurzer Reichweite betrieben werden. Es enthält eine Antenne mit geringer Sichtwirkung und erfüllt die Grenzwerte für die Exposition beim Menschen für elektromagnetische Felder (EMF) gemäß der Empfehlung 1999/519/EG des Rates zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Kleine Zellen sind entscheidend für den rechtzeitigen Aufbau vollwertiger 5G-Netze, um eine hohe Kapazität und erhöhte Abdeckung sowie hohe Verbindungsgeschwindigkeiten zu gewährleisten.

In dieser Verordnung werden die physischen und technischen Merkmale von Kleinzellen, für die eine Genehmigungsfreistellungsregelung gilt, festgelegt und gleichzeitig sichergestellt, dass die nationalen Behörden die Regulierungsaufsicht aufrechterhalten. Ziel ist es, die Installation mobiler (5G)-Netze zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Die Mitgliedstaaten sind jährlich verpflichtet, Ende 2021 erstmals über die Anwendung dieser Verordnung Bericht zu erstatten.

Die Kommission hat ihren zweiten Übersichtsbericht für das Jahr 2022 auf der Grundlage der Einzelberichte der Mitgliedstaaten erstellt. Es bietet auch einen Vergleich mit dem Einsatz von Kleinzellen im ersten Berichtszeitraum (August 2020 – Dezember 2021).

Download des Übersichtsberichts

Related content