
Dies wird dazu beitragen, dass die Nutzer informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Zu diesem Zweck hat die Kommission eine Konsultation zur Ausarbeitung von Leitlinien und eines Verhaltenskodex für KI-Transparenzverpflichtungen auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) eingeleitet.
Das KI-Gesetz verpflichtet die Betreiber und Anbieter generativer KI, die Menschen zu informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren sowie wenn sie Emotionserkennungs- oder biometrischen Kategorisierungssystemen und von einem KI-System generierten oder manipulierten Inhalten ausgesetzt sind.
Die Kommission fordert Anbieter und Betreiber interaktiver und generativer KI-Modelle und -Systeme sowie biometrischer Kategorisierungs- und Emotionserkennungssysteme, Organisationen des privaten und öffentlichen Sektors, Experten aus Wissenschaft und Forschung, Vertreter der Zivilgesellschaft, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürger auf, bis zum 9. Oktober 2025 ihre Ansichten mitzuteilen.
Die Konsultation wird von einem Aufruf zur Interessenbekundung begleitet, mit dem die Interessenträger aufgefordert werden, sich bis zum 9. Oktober 2025 an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex zu beteiligen.
Die Frist wurde sowohl für die öffentliche Konsultation als auch für die Aufforderung zur Interessenbekundung vom 2. Oktober auf den 9. Oktober 2025 verlängert.
Das am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Gesetz wird eine verantwortungsvolle und vertrauenswürdige Entwicklung und Einführung von KI in der EU fördern. Die Transparenzverpflichtungen gelten ab dem 2. August 2026.
Weitere Informationen zu den Transparenzbestimmungen des KI-Gesetzes finden Sie hier.