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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 12 September 2025

EU-Datengesetz gibt Nutzern die Kontrolle über Daten von verbundenen Geräten

Das EU-Datengesetz ist in der EU in Kraft getreten und gibt den Nutzern die Kontrolle über Daten, die von ihren vernetzten Geräten wie Smartwatches und Autos generiert werden, und eröffnet gleichzeitig kleinen Unternehmen die Möglichkeit, diese Daten für die Entwicklung innovativer Kundendienste zu nutzen.

Eine Nahaufnahme von miteinander verbundenen Metallzahnrädern mit Wörtern wie "RULE" und "REGULATION".

GettyImages ©EtiAmmos

Das Datengesetz erhöht den Zugang zu hochwertigen Daten und damit das Potenzial für datengetriebene Innovationen. Das Datengesetz legt faire Regeln für eine breitere Verfügbarkeit von Daten fest, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der digitalen Wirtschaft Europas zu fördern.

Verbraucher und gewerbliche Nutzer vernetzter Geräte - wie Autos, Smart-TVs und Industriemaschinen - können nun auf die von ihren Geräten generierten Rohdaten zugreifen, sie nutzen und teilen. Zu diesem Zweck sieht das EU-Datengesetz Folgendes vor:

  • stellt sicher, dass vernetzte Geräte auf dem EU-Markt so konzipiert sind, dass sie die gemeinsame Nutzung von Daten ermöglichen;
  • gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, kostengünstigere Reparatur- und Wartungsdienstleister zu wählen oder diese Aufgaben selbst zu erledigen;
  • bietet Nutzern in Industriezweigen wie dem verarbeitenden Gewerbe oder der Landwirtschaft Zugang zu Daten über die Leistung von Industrieanlagen, die ihre Effizienz und ihren Betrieb verbessern können;
  • Ermöglicht es Cloud-Nutzern, zwischen Cloud-Anbietern zu wechseln oder Dienste mehrerer Anbieter parallel zu nutzen;
  • Verbot unlauterer Verträge, die den Datenaustausch verhindern könnten.

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