Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke sind die Hauptadressen des Kodex gemäß Artikel 56 des KI-Gesetzes und haben somit die Möglichkeit, den Inhalt des Kodex in Workshops sowie in Arbeitsgruppendiskussionen mit allen Teilnehmern des Plenums zu erörtern.
Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, die künftige Entwicklung und Steuerung vertrauenswürdiger KI in Europa zu gestalten. Diese Workshops sind von entscheidender Bedeutung, da sie es den Anbietern ermöglichen, während der vier Redaktionsrunden direkt mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden zu diskutieren.
Nach einer Eröffnungssitzung mit den vier Arbeitsgruppen, die das Plenum des Verhaltenskodex bilden, wird dieser erste Workshop folgende Themen behandeln:
- Systemische Risikobewertung, technische Minderung und Governance (Arbeitsgruppen 2, 3 und 4)
- Transparenz und urheberrechtliche Vorschriften (Arbeitsgruppe 1)
Die (stellvertretenden) Vorsitzenden leiten die Workshop-Diskussionen und stellen Leitfragen, beispielsweise auf der Grundlage der jüngsten Konsultationsbeiträge der Anbieter. Die Diskussionen finden nach den Regeln des Chatham House statt. Das Amt für künstliche Intelligenz wird für Transparenz bei diesen Diskussionen sorgen, indem es Sitzungsprotokolle auf hoher Ebene erstellt, die allen Teilnehmern des Plenums zur Verfügung gestellt werden.
Der erste Entwurf des Kodex wird voraussichtlich in der Woche vom 4. November allen Teilnehmern der Plenartagung, einschließlich der Anbieter, zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
Am 30. September hat das Europäische Amt für KI das Verfahren zur Ausarbeitung des ersten Verhaltenskodex für KI-Allzweckmodelle im Rahmen des KI-Gesetzes eingeleitet. Fast 1 000 Teilnehmer, darunter Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, nachgeschaltete Anbieter, Industrie, Zivilgesellschaft, Hochschulen und unabhängige Sachverständige, nahmen an der Online-Plenartagung teil, um zur Entwicklung des Verhaltenskodex beizutragen.
Anbieter von KI-Allzweckmodellen werden zu speziellen Workshops mit den Vorsitzenden und erforderlichenfalls den stellvertretenden Vorsitzenden des Verhaltenskodex eingeladen. Diese Workshops werden es ihnen ermöglichen, zusätzlich zu ihrer Teilnahme an der Plenartagung zu jeder Phase des Ausarbeitungsprozesses beizutragen.
Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, die korrekte Anwendung der Bestimmungen des KI-Gesetzes für universelle KI-Modelle zu unterstützen, einschließlich solcher, die sich auf Transparenz, Urheberrecht, Systemrisikotaxonomie, Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen beziehen.
An der Ausarbeitung sind vier Arbeitsgruppen beteiligt, die jeweils dreimal zusammentreten, um verschiedene Entwürfe zu erörtern. Es wird von den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, unabhängigen Sachverständigen, die im Anschluss an eine Aufforderung zur Interessenbekundung ausgewählt wurden, beaufsichtigt.
Die endgültige Fassung des Verhaltenskodex wird veröffentlicht und auf einer abschließenden Plenartagung, die für April 2025 geplant ist, vorgestellt. Weitere Informationen zur Entwicklung des ersten "General-Purpose AI Code of Practice" sind online verfügbar.