Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Wissenschaftliches Gremium für KI-Recht

Das Wissenschaftliche Gremium berät das Amt für künstliche Intelligenz und die nationalen Behörden bei der Umsetzung des KI-Gesetzes und der Bewertung der Auswirkungen und Risiken von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).

Das Wissenschaftliche Gremium ist ein Sachverständigengremium, das von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 68 des KI-Gesetzes in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/454 der Kommission eingerichtet wurde. 60 unabhängige KI-Experten von Weltrang wurden für das AI Act Scientific Panel rekrutiert. Diese führenden technischen Experten werden die Umsetzung und Durchsetzung des KI-Gesetzes direkt unterstützen.

Zu den Kernaufgaben des Wissenschaftlichen Gremiums gehören die Warnung des Amtes für künstliche Intelligenz vor Systemrisiken, die Beratung zu GPAI-Klassifizierungs- und Bewertungsmethoden und die Unterstützung von Marktüberwachungstätigkeiten. Dieses Gremium ergänzt das Beirat, das der Kommission und dem KI-Rat breitere Beiträge von Interessenträgern aus Industrie, Zivilgesellschaft und Wissenschaft liefert.

Die ausgewählten Experten bringen ihr Fachwissen in einem breiten Spektrum von Bereichen ein, darunter GPAI-Fähigkeitsbewertung, Risikobewertungsmethoden, technische Risikominderung, Missbrauchs-/Einsatzrisiken, Cyberkriminalitätsrisiken, Cybersicherheit der Anbieter, neu auftretende systemische Risiken und Berechnungsmessung.

Bei der Auswahl wurden nicht nur Spitzenkompetenz, sondern auch geografische Ausgewogenheit (höchstens drei Staatsangehörige aus jedem Land) und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis berücksichtigt, wobei das unterrepräsentierte Geschlecht bevorzugt wurde, wenn die Bewerber gleichermaßen qualifiziert waren.

Die Sachverständigen werden persönlich für eine Amtszeit von 24 Monaten ernannt, die verlängert werden kann. Die meisten Experten arbeiten in der Wissenschaft, während andere in Organisationen arbeiten, die mit dem öffentlichen Sektor, der unabhängigen Forschung oder der Zivilgesellschaft verbunden sind. Die Sachverständigen haben jeweils eine Vertraulichkeitserklärung (PDF) und eine Verpflichtungserklärung (PDF) unterzeichnet, bevor sie Arbeiten und Tätigkeiten im Rahmen des Wissenschaftlichen Gremiums übernehmen. Die Mitglieder ernennen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, die von der Kommission nach ihrer Ernennung ausgewählt werden.

Nachfolgend finden Sie die Liste ausgewählter Experten alphabetisch nach Nachnamen sortiert. Sie können auch eine zusammengestellte Information über die Experten (PDF) mit ihren Biografien und Interessenerklärungen herunterladen.

Alessandro Abate (Italien) Jean Gové (Malta) Jana Nowaková (Tschechien)
Alexandra Abbas (Ungarn) Jakub Growiec (Polen) Seán Ó hÉigeartaigh (Irland)
Sahar Abdelnabi (Ägypten) Fredrik Heintz (Schweden) Lorenzo Pacchiardi (Italien)
Markus Anderljung (Schweden) Maarten Herbosch (Belgien) Daniel Paleka (Kroatien)
Maksym Andriushchenko (Ukraine) José Hernández-Orallo (Spanien) Jassi Pannu (Kanada)
Yoshua Bengio (Kanada) Jacob Hilton (Vereinigtes Königreich) Walter Quattrociocchi (Italien)
Veselka Boeva (Bulgarien) Marius Hobbhahn (Deutschland) Roxana Radu (Rumänien)
Miles Brundage (Vereinigte Staaten von Amerika) Zhijing Jin (China) Dan Saattrup Smart (Dänemark)
Ivana Budinská (Slowakei) Vincent Lenders (Schweiz) Matthias Samwald (Österreich)
Céline Castets-Renard (Frankreich) Janika Leoste (Estland) Nandi Schoots (Niederlande)
Raja Chatila (Frankreich) Kamilė Lukošiūtė (Litauen) Judith Simon (Deutschland)
Michael Chen (Vereinigte Staaten von Amerika) Merja Mattila (Finnland) Charlotte Stix (Österreich)
Sebastian Cygert (Polen) Mantas Mazeika (Litauen) Emilija Stojmenova Duh (Slowenien)
Tom David (Frankreich) Charalambos Menelaou (Zypern) Karl Tuyls (Belgien)
Maarten de Rijke (Niederlande) Nicolas Moës (Belgien) Claudio Mayrink Verdun (Portugal)
Javier Del Ser (Spanien) Halldóra Mogensen (Island) Bianca Vieru (Rumänien)
Michèle Finck (Luxemburg) Haralambos Mouratidis (Griechenland) Katarzyna Wac (Polen)
Mario Fritz (Deutschland) Julia Mykhailiuk (Norwegen) Hjalmar Wijk (Schweden)
Adam Gleave (Vereinigtes Königreich) Cassidy Nelson (Australien) Anna Katariina Wisakanto (Finnland)
Asunción Gómez-Pérez (Spanien) Anastasija Nikiforova (Lettland) Ivan Zelinka (Tschechien)

 

Die neuesten Nachrichten

Evocation of artificial intelligence and cloud
  • Politik und Rechtsvorschriften
  • 03 Juni 2026

Die Kommission hat einen Vorschlag für das Cloud and AI Development Act (CADA) angenommen, mit dem das Cloud- und KI-Ökosystem, die Investitionen und die Infrastruktur der EU gestärkt werden sollen.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Das Europäische Amt für künstliche Intelligenz unterstützt die Entwicklung und Einführung vertrauenswürdiger Lösungen für künstliche Intelligenz (KI) und schützt gleichzeitig die Menschen vor Risiken.