
Der Bericht bietet auch einen Vergleich mit dem Einsatz kleiner Zellen in den ersten beiden Berichtszeiträumen (August 2020 – Dezember 2021 und Januar 2022 – Dezember 2022).
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1070 der Kommission wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2000 der Kommission vom 24. Juli 2024 geändert. Ab dem 1. Januar 2024 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission erstmals bis zum 31. März 2026 alle zwei Jahre Bericht erstatten. Jeder Bericht erstreckt sich auf einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren und ist der Kommission bis zum 31. März des auf das Ende des Berichtszeitraums folgenden Jahres vorzulegen.
Die Gesamtzahl der installierten kleinen Zellen erreichte im Jahr 2023 44 180. Insgesamt ging der Einsatz von 2G-, 3G- und nicht spezifizierten Kleinzellen weiter zurück, während die Zahl der 4G- und insbesondere der 5G-Kleinzellen zunahm. Im Vergleich zu 2022 wurden 2023 weitere 1 962 kleine Zellen installiert (+4,6 %), darunter 5G-Kleinzellen, was zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der kleinen Zellen, die 5G unterstützen, führte, die 2023 insgesamt 6 205 Zellen erreichten (+850,2 % gegenüber 2022).
Diese Entwicklungen verdeutlichen die wachsende Rolle der Infrastruktur für kleine Zellen bei der Verbesserung der 5G-Kapazität, insbesondere in dichten städtischen Gebieten, wo sie höhere Datenraten, geringere Latenzzeiten und eine effizientere Nutzung des Spektrums ermöglicht. Eine solche Netzverdichtung ist für die Bereitstellung leistungsstarker 5G-Dienste, einschließlich ultrazuverlässiger Kommunikation mit geringer Latenz, von entscheidender Bedeutung.
Die Investitionen in die Netzverdichtung sind jedoch begrenzt, da Europa bei hochwertigen 5G-Netzen im Vergleich zu konkurrierenden Regionen immer noch hinterherhinkt.
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