Die iterative Ausarbeitung des Verhaltenskodex für allgemeine KI erreicht nach dem Auftakt am 30. September einen wichtigen Meilenstein und schließt die erste von vier Entwurfsrunden bis April 2025 ab. Der erste Entwurf des Kodex wurde von unabhängigen Sachverständigen ausgearbeitet, die zu Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von vier thematischen Arbeitsgruppen ernannt wurden. Als Vermittler der Ausarbeitung des Kodex veröffentlicht das Europäische Amt für künstliche Intelligenz den Entwurf heute. Die Experten entwickelten diese erste Version auf der Grundlage der Beiträge eines Anbieters von universellen KI-Modellen als Adressaten des Verhaltenskodex. Bei der Ausarbeitung wurden auch internationale Ansätze berücksichtigt.
Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden stellen diesen ersten Entwurf als Grundlage für weitere Einzelheiten und Verfeinerungen vor und bitten um Rückmeldungen, um jede Iteration in Richtung der endgültigen Fassung des Kodex mitzugestalten. Sie enthalten auch Leitprinzipien und Ziele für den Kodex, mit denen den Interessenträgern ein klares Gefühl für die Richtung der potenziellen Form und des Inhalts des endgültigen Kodex vermittelt werden soll. Offene Fragen sind enthalten, um Bereiche für weitere Fortschritte hervorzuheben. Im endgültigen Entwurf werden klare Ziele, Maßnahmen und gegebenenfalls zentrale Leistungsindikatoren (KPI) festgelegt.
Das Abschlussdokument wird eine entscheidende Rolle bei der künftigen Entwicklung und Einführung vertrauenswürdiger und sicherer universeller KI-Modelle spielen. Darin sollten Transparenz- und Urheberrechtsvorschriften für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke im Einzelnen festgelegt werden. Für eine kleine Anzahl von Anbietern fortschrittlichster universeller KI-Modelle, die systemische Risiken bergen könnten, sollte der Kodex auch eine Taxonomie systemischer Risiken, Risikobewertungsmaßnahmen sowie technische und Governance-Minderungsmaßnahmen im Einzelnen enthalten.
Nächste Schritte
Nächste Woche werden die Vorsitzenden im Rahmen der Plenartagung zum Verhaltenskodex zusammen mit fast 1000 Interessenträgern, Vertretern der EU-Mitgliedstaaten sowie europäischen und internationalen Beobachtern den Entwurf in speziellen Arbeitsgruppensitzungen erörtern. Jeden Tag tritt eine der vier Arbeitsgruppen zusammen, in der die jeweiligen Vorsitzenden über die jüngsten redaktionellen Fortschritte auf dem Laufenden gehalten werden. Eine ausgewogene Gruppe von Interessenträgern aus interessierten Teilnehmern wird eingeladen, sich mündlich zu äußern. Alle Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Ansichten auf interaktive Weise zu äußern und Fragen an die Vorsitzenden zu stellen. Am Freitag, den 22. November, werden die Vorsitzenden der Plenartagung wichtige Erkenntnisse aus den Diskussionen vorstellen.
Parallel dazu haben die Teilnehmer des Plenums über eine spezielle Plattform (Futurium) einen Entwurf erhalten, in dem sie innerhalb von zwei Wochen bis Donnerstag, den 28. November, 12:00 Uhr MEZ schriftliches Feedback einreichen können. Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen können die Vorsitzenden die Maßnahmen im ersten Entwurf anpassen und gleichzeitig den Kodex detaillierter gestalten. In ihren Formulierungsgrundsätzen wird betont, dass Maßnahmen, Teilmaßnahmen und KPIs in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen, der Größe des Anbieters eines universellen KI-Modells Rechnung tragen und vereinfachte Compliance-Optionen für KMU und Start-ups ermöglichen sollten. Nach dem KI-Gesetz wird der Kodex auch bemerkenswerte Ausnahmen für Anbieter von Open-Source-Modellen widerspiegeln. Die Grundsätze unterstreichen auch die Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen klaren Anforderungen und Flexibilität, um sich im Zuge der technologischen Entwicklung anzupassen.
Nachfolgend können Sie den Entwurf des Verhaltenskodex herunterladen. Sie können auch die spezielle Q & amp; A herunterladen, die hilft, den regulatorischen Ansatz für Allzweck-KI im KI-Gesetz zu erläutern.