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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • EVENT REPORT
  • Veröffentlichung 18 November 2025

Erste Arbeitsgruppen einberufen, um den Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten voranzubringen

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden beriefen gemäß Artikel 50 des KI-Gesetzes eine erste Reihe von Workshops im Rahmen des künftigen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ein.

Ein Team von Menschen, die um eine große Glühbirne herum arbeiten, um ein Puzzlestück zu passen, mit Wissenschafts- und Innovationsikonen, die um sie herum schweben.

An den Sitzungen nahmen Anbieter generativer KI-Systeme, Entwickler von Kennzeichnungs- und Erkennungswerkzeugen, Industrieverbände, die Zivilgesellschaft, internationale Organisationen sowie akademische und Forschungseinrichtungen teil.

Der erste Workshop, der am 17. November von der Arbeitsgruppe für Kennzeichnungs- und Erkennungstechniken (WG1) abgehalten wurde, konzentrierte sich auf Techniken, die Anbieter gemäß Artikel 50 Absatz 2 umsetzen müssen. In den Diskussionen wurden Machbarkeits-, Wirksamkeits-, Interoperabilitäts-, Standards- und Governance-Überlegungen untersucht. Die Teilnehmer wurden aufgefordert, schriftliche Beiträge zur Unterstützung des ersten Entwurfs des Kodex einzureichen.

Am 18. November wurde in einem gemeinsamen Workshop das Zusammenspiel zwischen der Arbeitsgruppe 1 und der Arbeitsgruppe 2 (WG2) zur Offenlegung von Deep Fakes und bestimmten KI-generierten Texten untersucht, wobei untersucht wurde, wie Transparenzpflichten nach Artikel 50 Absatz 2, Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 50 Absatz 5 miteinander und mit anderen EU-Rechtsvorschriften in Verbindung stehen. Die Interessenträger erörterten die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, das Gleichgewicht zwischen Normung und Flexibilität sowie die Frage, wann die Kennzeichnung oder Meldung für die Nutzer am nützlichsten ist.

Am selben Tag veranstaltete die Arbeitsgruppe 2 ihren ersten speziellen Workshop zu Offenlegungspflichten für Deep Fakes und bestimmte KI-generierte Texte gemäß Artikel 50 Absatz 4. Die Teilnehmer diskutierten risikobasierte Ansätze, Ausnahmen für nicht täuschende Anwendungen, verschiedene Grade der KI-Beteiligung, Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette und das Potenzial der Herkunft und kryptografischen Verifizierung. Bedenken hinsichtlich der Informationsermüdung und der Notwendigkeit einer differenzierten, kontextgerechten Kennzeichnung wurden ebenfalls geäußert.

In allen drei Sitzungen legten die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vorläufige Überlegungen vor und ersuchten um weitere schriftliche Beiträge, die in die Ausarbeitung der ersten Fassung des Verhaltenskodex einfließen werden.

Nachfolgend können Sie die Protokolle der Arbeitsgruppensitzungen zusammen mit der Teilnehmerliste (als PDF) herunterladen.

Downloads

1 - Minutes - Working Group 1
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2 - Minutes - Working Group 2
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3 - Minutes - Workshop 3 (Working Groups 1&2)
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4 - Participant list
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