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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • POLICY AND LEGISLATION
  • Veröffentlichung 17 Dezember 2025

Durchführungsrechtsakt über Intra-EU-Kommunikation

Die Kommission hat den ersten Durchführungsrechtsakt zur EU-internen Kommunikation auf der Grundlage von Artikel 5a der Verordnung über das offene Internet (OIR) in der durch das Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA) geänderten Fassung erlassen.

A close-up shot shows a person holding a smartphone, with their fingers on the screen.

AdobeStock © peachy

Anbieter interpersoneller Kommunikationsdienste können nun freiwillig entscheiden, ob sie den Verbrauchern dieselben Endkundenpreise für Intra-EU-Kommunikation in Rechnung stellen wie für inländische Kommunikation. Im Durchführungsrechtsakt werden sowohl die technischen Bedingungen für die freiwilligen Tarife als auch Betrugsbekämpfungsmaßnahmen für die Kommunikation innerhalb der EU festgelegt.

Als Schutzmaßnahme wird eine Politik der angemessenen Nutzung für Anbieter eingeführt, die EU-interne Kommunikationen in Rechnung stellen können, die über die typische Nutzung zwischenmenschlicher Kommunikation im Sinne des Durchführungsrechtsakts hinausgehen. In diesem Fall unterliegen sie nicht den regulierten Preisobergrenzen. 

Diese freiwillige Politik ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Ausstieg aus den Verbraucherpreisunterschieden zwischen Inlands- und Intra-EU-Kommunikation.

Den vollständigen Durchführungsrechtsakt können Sie unten herunterladen.

Downloads

Commission Implementing Regulation C(2025) 8680 on intra-EU communications
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