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Anbieter interpersoneller Kommunikationsdienste können nun freiwillig entscheiden, ob sie den Verbrauchern dieselben Endkundenpreise für Intra-EU-Kommunikation in Rechnung stellen wie für inländische Kommunikation. Im Durchführungsrechtsakt werden sowohl die technischen Bedingungen für die freiwilligen Tarife als auch Betrugsbekämpfungsmaßnahmen für die Kommunikation innerhalb der EU festgelegt.
Als Schutzmaßnahme wird eine Politik der angemessenen Nutzung für Anbieter eingeführt, die EU-interne Kommunikationen in Rechnung stellen können, die über die typische Nutzung zwischenmenschlicher Kommunikation im Sinne des Durchführungsrechtsakts hinausgehen. In diesem Fall unterliegen sie nicht den regulierten Preisobergrenzen.
Diese freiwillige Politik ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Ausstieg aus den Verbraucherpreisunterschieden zwischen Inlands- und Intra-EU-Kommunikation.
Den vollständigen Durchführungsrechtsakt können Sie unten herunterladen.