
GettyImages © anyaberkut
Mit der Richtlinie 2011/77/EU („Richtlinie über die Verlängerung der Geltungsdauer“) wurde die Richtlinie über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (Richtlinie2006/116/EG)geändert und die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Musikdarbietungen und die Rechte der Hersteller von Tonträgern von 50 auf 70 Jahre verlängert. Außerdem wurden spezifische flankierende Maßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass Musikdarsteller auf Tonträgern tatsächlich in den Genuss einer solchen Ausweitung kommen.
Die Kommission hat den Bericht über die Anwendung der Richtlinie gemäß Artikel 3 der Richtlinie veröffentlicht. Der Bericht stützt sich auf mehrere Quellen, insbesondere eine unterstützende Studie, die zusammen mit diesem Bericht veröffentlicht wurde. In dem Bericht werden die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie, die allgemeinen Auswirkungen der Verlängerung der Geltungsdauer und die flankierenden Maßnahmen untersucht.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine weitere Überarbeitung der Richtlinie 2006/116/EG nicht erforderlich erscheint. Die Kommission wird die Entwicklung des europäischen Musikmarkts weiterhin beobachten und die Auswirkungen der Bestimmungen der DSM-Richtlinie (Richtlinie 2019/790/EU) auf ausübende Künstler im Rahmen der Überprüfung dieser Richtlinie bewerten.
Sie können den Bericht unten herunterladen.