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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Video | Veröffentlichung

Roaming – Kommission schlägt neue Verordnung vor, um sicherzustellen, dass EU-Reisende weiterhin vom kostenlosen Roaming profitieren

Dank der Roamingverordnung, die am 15. Juni 2017 endete, können Europäer, die innerhalb der EU reisen, Roaming zu Inlandspreisen zahlen und Inlandspreise für Roaminganrufe, SMS und Daten zahlen. Da die derzeitige Roamingverordnung bis zum 30. Juni 2022 in Kraft ist, hat die Kommission die Regelung überarbeitet, um sie über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern und die Vorteile für die EU-Bürger zu erhöhen. Die Kommission schlägt eine neue Roamingverordnung vor, die darauf abzielt, die Vorschriften um zehn Jahre zu verlängern und ihre Vorteile für die Bürger zu erhöhen.