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News article | Veröffentlichung

KI-Gesetz: Teilnahme an der Ausarbeitung des ersten allgemeinen KI-Verhaltenskodex

Das Europäische Amt für KI hat einen Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht, um sich an der Ausarbeitung des ersten allgemeinen KI-Verhaltenskodex zu beteiligen.

AI Act: Participate in the drawing-up of the first General-Purpose AI Code of Practice

iStock Photo Getty Images +

Das Europäische Amt für KI fordert geeignete Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, nachgeschaltete Anbieter und andere Branchenorganisationen, andere Organisationen von Interessenträgern wie Organisationen der Zivilgesellschaft oder Organisationen von Rechteinhabern sowie Hochschulen und andere unabhängige Sachverständige auf, ihr Interesse an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex zu bekunden. 

Der Kodex wird in einem iterativen Ausarbeitungsprozess bis April 2025, neun Monate nach Inkrafttreten des KI-Gesetzes am 1. August 2024, ausgearbeitet. Der Kodex wird die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes für universelle KI-Modelle erleichtern.

Sie können Ihr Interesse bis zum25. August 2024, 18.00 Uhr MEZ, über dieses Antragsformular bekunden.

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Gleichzeitig leitete das Amt für künstliche Intelligenz eine Multi-Stakeholder-Konsultation zu vertrauenswürdigen universellen KI-Modellen im Rahmen des KI-Gesetzes ein. Die Konsultation bietet allen Interessenträgern die Möglichkeit, zu den von diesem Verhaltenskodex abgedeckten Themen Stellung zu nehmen. 

Im Verhaltenskodex werden die Vorschriften des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke und KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischen Risiken im Einzelnen festgelegt. Diese Vorschriften gelten 12 Monate nach Inkrafttreten des KI-Gesetzes. Die Anbieter sollten sich beim Nachweis der Einhaltung auf den Verhaltenskodex verlassen können.

Das Amt für künstliche Intelligenz erleichtert einen iterativen Ausarbeitungsprozess, um sicherzustellen, dass der Verhaltenskodex wirksam auf die Vorschriften des KI-Gesetzes eingeht. Dazu gehören Transparenz- und Urheberrechtsvorschriften für alle universellen KI-Modelle sowie eine Systemrisikotaxonomie, Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen. Es handelt sich um einen inklusiven und transparenten Ansatz, der von den Beiträgen aller relevanten Interessenträger profitiert. 

Interessierte und förderfähige Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke und Interessenträger werden Teil eines Verhaltenskodex-Plenums sein. Das Amt für künstliche Intelligenz wird die Förderfähigkeit anhand der Interessenbekundungen überprüfen und den jeweiligen Interessenträgern die Teilnahme bestätigen. 

Das Plenum wird in vier Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen gegliedert sein. Den Teilnehmern steht es frei, eine oder mehrere Arbeitsgruppen auszuwählen, an denen sie teilnehmen möchten. Meetings werden ausschließlich online durchgeführt. Nach einem Auftaktplenum im September werden die Teilnehmer zwischen September 2024 und April 2025 dreimal virtuell zu Redaktionsrunden zusammenkommen, wobei Diskussionen in Arbeitsgruppen organisiert werden. Die Teilnehmer können während jeder dieser Sitzungen oder innerhalb von zwei Wochen schriftlich Stellung nehmen.

Das Amt für künstliche Intelligenz ernennt für jede der vier Arbeitsgruppen des Plenums die Vorsitzenden und gegebenenfalls die stellvertretenden Vorsitzenden, die für die Zusammenfassung der Beiträge der Konsultationsteilnehmer und der Teilnehmer des Plenums zuständig sind. Interessierte unabhängige Experten können sich für eine solche Rolle bewerben. 

Als Hauptadressaten des Kodex werden Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke zu speziellen Workshops mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden eingeladen, um zusätzlich zu ihrer Teilnahme an der Plenartagung einen Beitrag zur Information über jede iterative Entwurfsrunde zu leisten. Das Amt für künstliche Intelligenz wird für Transparenz bei diesen Diskussionen sorgen, indem es beispielsweise Sitzungsprotokolle erstellt und diese allen Teilnehmern der Plenartagung zur Verfügung stellt.

Die endgültige Fassung des ersten Verhaltenskodex wird in einer Abschlussplenartagung vorgestellt, die voraussichtlich im April stattfinden wird, und veröffentlicht. Das Abschlussplenum gibt Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke die Möglichkeit, sich zu äußern, ob sie die Anwendung des Kodex in Betracht ziehen würden.  

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Nach der Veröffentlichung des Kodex werden das Amt für künstliche Intelligenz und der Ausschuss für künstliche Intelligenz seine Angemessenheit bewerten und diese Bewertung veröffentlichen. Die Kommission kann beschließen, den Verhaltenskodex zu billigen und ihm im Wege eines Durchführungsrechtsakts eine allgemeine Geltung in der Union zu verleihen.  Wird der Verhaltenskodex als nicht angemessen erachtet, legt die Kommission gemeinsame Vorschriften für die Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen vor.

Für alle relevanten Informationen lesen Sie bitte die Aufforderung zur Interessenbekundung sorgfältig durch.  

Für Anfragen im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Interessenbekundung können Sie sich über unsere funktionale Mailbox an das Europäische Amt für KI wenden.

Downloads

Call for Expression of Interest General-Purpose AI Code of Practice
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Graphics Code of Practice - Drafting
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Graphics Code of Practice - Timeline
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