Die Entscheidungen folgen einem Überprüfungsverfahren, das von der Kommission am 1. März 2024 nach Eingang der Mitteilungen der drei Unternehmen über ihren potenziellen Status als Gatekeeper durchgeführt wurde.
Auf der Grundlage der Selbstbewertung von Booking, die am 1. März 2024 vorgelegt wurde, dass sie die entsprechenden Schwellenwerte erfüllt, hat die Kommission festgestellt, dass dieser zentrale Plattformdienst ein wichtiges Tor zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt.
Parallel dazu hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, um die am 1. März 2024 in Bezug auf den Online-Dienst X für soziale Netzwerke eingereichte Widerlegung weiter zu bewerten. In dieser Widerlegung wird geltend gemacht, dass X trotz Erreichen der Schwellenwerte nicht als wichtiges Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern gilt. Die Untersuchung sollte innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen sein.