Die Unterzeichner des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, einschließlich großer Online-Plattformen (Google, Meta, Microsoft und TikTok), haben ihre jüngsten Berichte veröffentlicht, in denen sie die Maßnahmen darlegen, die sie im Rahmen des Kodex zur Bekämpfung der Verbreitung von Desinformation im Internet ergreifen.
Der jährliche Finanzierungsbeschluss, der das Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen im Bereich „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ für das Jahr 2025 darstellt.
Die Europäische Kommission übermittelte Alphabet zwei vorläufige Feststellungen wegen Nichteinhaltung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) in Bezug auf zwei Dienste, für die sie als Gatekeeper benannt wurde.
Die Europäische Kommission hat zwei Beschlüsse nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) erlassen, in denen festgelegt wird, welche Maßnahmen Apple ergreifen muss, um bestimmten Aspekten seiner Interoperabilitätsverpflichtung nachzukommen.
Am 4. März 2025 veranstaltete die GD CONNECT einen Runden Tisch mit Vertretern von Anbietern sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs), um ihre Erfahrungen während des ersten Zyklus von Prüfungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) zu erörtern.
Heute tagt die Hochrangige Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte zum vierten Mal in Brüssel mit einer Grundsatzrede von Exekutiv-Vizepräsidentin Ribera. Die Sitzung markiert den ersten Jahrestag des Beginns der Anwendung der Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte sowie zwei Jahre nach dem Beschluss zur Einsetzung der Hochrangigen Gruppe.
Das DSA Elections Toolkit for Digital Services Coordinators (DSCs) soll als Richtschnur für den Beitrag der DSCs zu den gesamtgesellschaftlichen Bemühungen dienen, die Integrität der Wahlprozesse in der Europäischen Union zu schützen, mit dem letztendlichen Ziel, die Grundrechte der EU-Bürger, insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Wahlrecht und das passive Wahlrecht, zu schützen.