In den Berichten über Techniken zur Erstellung von Verbraucherprofilen müssen alle relevanten Informationen über alle für das Profiling von Verbrauchern verwendeten Techniken, die auf oder über zentrale Plattformdienste, die von Gatekeepern angeboten werden, angewendet werden, ausführlich und transparent beschrieben werden. Gatekeeper müssen diese Beschreibung einer unabhängigen Prüfung unterziehen, und die Berichte sollten auch die Bewertung der Vollständigkeit und Genauigkeit der Beschreibung durch den Prüfer enthalten. Die am 5. September 2023 benannten Gatekeeper müssen ihren ersten Bericht sowie eine nichtvertrauliche Übersicht bis zum 7. März 2024 vorlegen.
Die Kommission hat heute auch die nichtvertraulichen Antworten auf die Konsultation zum Entwurf des Musters für die von unabhängigen Stellen geprüfte Beschreibung veröffentlicht, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangen sind.