Im Rahmen der Richtlinie über offene Daten wird die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem festgelegt wird, welche hochwertigen Datensätze (HVD) von öffentlichen Stellen kostenlos in maschinenlesbarem Format über Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden müssen.
Solche HVD werden in der Richtlinie über offene Daten als Dokumente des öffentlichen Sektors definiert, deren Weiterverwendung mit erheblichen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist. Hvds werden für jeden Zweck weiterverwendbar sein, wie dies bei offenen Daten der Fall ist.
In der Richtlinie über offene Daten werden derzeit sechs Kategorien von HVD definiert: Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Unternehmensbeteiligung, Mobilität. Zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht die Richtlinie über offene Daten der Kommission, diese anfängliche thematische Bandbreite zu erweitern, wenn dies erforderlich ist, um technologischen Entwicklungen und Marktentwicklungen Rechnung zu tragen.
Geben Sie Ihre Rückmeldung zum Durchführungsgesetz zu hochwertigen Datensätzen bis zum 21. Juni: Haben Sie Ihre Meinung