Die Vereinbarung wird die Aufsichtsmaßnahmen der Kommission in Bezug auf Dienste unterstützen, die als sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen eingestuft wurden. Ihr übergeordnetes Ziel besteht darin, Fachwissen und Fähigkeiten zu entwickeln, die der Kommission dabei helfen, systemische Risiken im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu ermitteln und zu bewerten, und sie bei der Untersuchung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch die Plattformen bei der Untersuchung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen. Die Vereinbarung trägt zur Organisation des praktischen Austauschs von Informationen, Daten, bewährten Verfahren, Methoden, technischen Systemen und Instrumenten mit der nationalen Regulierungsbehörde bei. Es wird erwartet, dass die ACM zum Koordinator für digitale Dienste für die Niederlande ernannt wird und somit Teil des Gremiums für digitale Dienste wird, das sich aus einer zuständigen Behörde je Mitgliedstaat zusammensetzt. Der Verwaltungsrat wird bis Februar 2024 eingerichtet.
Die für die Umsetzung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zuständigen Kommissionsdienststellen haben ähnliche Verwaltungsvereinbarungen mit den Regulierungsbehörden Frankreichs, Irlands und Italiens geschlossen. Diese Vorkehrungen folgen der Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Koordinierung ihrer Reaktion auf die Verbreitung und Verstärkung illegaler Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen.
Das Gesetz über digitale Dienste enthält wegweisende Regeln für die Gestaltung eines sicheren und vertrauenswürdigen Online-Umfelds in der EU. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine wirksame und aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den nationalen Regulierungsbehörden von entscheidender Bedeutung, insbesondere im derzeitigen gesellschaftlichen und geopolitischen Kontext.