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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Daten-Governance-Gesetz: gemeinsame Logos zur einfachen Identifizierung vertrauenswürdiger EU-Datenmittler und datenaltruistischer Organisationen zur Weiterverwendung von Daten

Die Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um vertrauenswürdige Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen in der EU leicht zu identifizieren, die Dateninhaber, sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, mit Datennutzern verbinden.

Die Ermittlung vertrauenswürdiger Datenvermittlungsdienste und datenaltruistischer Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes. Die Datenvermittlungsdienste und datenaltruistischen Organisationen, die die im Daten -Governance-Gesetz verankerten Bedingungen erfüllen und sich für die Verwendung der Logos entscheiden, müssen das Logo auf jeder Online- und Offline-Veröffentlichung deutlich sichtbar anbringen. Bei der Verwendung dieser Logos auf EU-Ebene wird zwischen anerkannten vertrauenswürdigen Diensten und anderen Diensten unterschieden, was zur Transparenz auf dem Datenmarkt beiträgt.

Das Logo für in der EU anerkannte datenaltruistische Organisationen muss von einem QR-Code mit einem Link zum öffentlichen EU-Register anerkannter datenaltruistischer Organisationen begleitet werden, der ab dem 24. September 2023 verfügbar sein wird.

Die Logos wurden im Wege einer Durchführungsverordnung angenommen und werden als Marken eingetragen, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.

Daten sind eine leistungsstarke Ressource, die Innovationen in den industriellen Ökosystemen Europas ankurbeln kann. Das Daten-Governance-Gesetz zielt darauf ab, mehr Daten zur Verfügung zu stellen, indem das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten gestärkt und technische Hindernisse beseitigt werden.

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Gemeinsame Logos

Vertrauenswürdige Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen in der EU