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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Gesetz über digitale Dienste: Öffentliche Konsultation zur Plattform für den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Am Freitag, dem 8. Dezember, leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Durchführungsrechtsakt über eine Plattform für den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ein. Die Plattform AGORA wird ein wirksames, benutzerfreundliches Instrument für die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste bieten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung von Diensten, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Dienste fallen.

Im Rahmen der Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste wird die Kommission ein sicheres System für den Informationsaustausch einrichten und pflegen, um die Kommunikation zwischen den Koordinatoren für digitale Dienste (DSC) in den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Gremium für digitale Dienste (bestehend aus den DSC) zu unterstützen. Die Kommission, die DSC und der Ausschuss müssen für alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste AGORA verwenden.

Der Durchführungsrechtsakt enthält die praktischen und operativen Vorkehrungen für die Einrichtung, die Wartung und den Betrieb der Plattform, insbesondere:

· Darin werden die Zuständigkeiten der Kommission, der Koordinatoren für digitale Dienste und des Gremiums in Agora festgelegt.

· Darin werden die Zugangsrechte zur Plattform sowie die Vertraulichkeitspflichten für die Nutzer des Systems sowie die Übersetzung und die Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, die Agora umsetzen wird, und

· Darin werden die Aspekte personenbezogener Daten und die unterschiedlichen Rollen, die die verschiedenen Behörden in dieser Hinsicht spielen werden, im Einzelnen aufgeführt.

Diese öffentliche Konsultation wurde parallel zu einer weiteren öffentlichen Konsultation zu Transparenzberichten eingeleitet, die bis zum 24. Januar läuft.

Nächste Schritte:

Die öffentliche Konsultation ist über diesen Link zugänglich und bleibt vier Wochen lang geöffnet.

Hintergrund:

NachArtikel 85 des Gesetzes über digitale Dienste muss die Kommission ein zuverlässiges und sicheres System für den Informationsaustausch einrichten und pflegen, das die Kommunikation zwischen den Koordinatoren für digitale Dienste, der Kommission und dem Gremium unterstützt. Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste muss die Kommission auch Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen die praktischen und operativen Modalitäten für das Funktionieren des Systems festgelegt werden.