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News article | Veröffentlichung

EU-Kompetenzzentrum für Cybersicherheit und Netz nationaler Koordinierungszentren: Der Verwaltungsrat tritt zum ersten Mal zusammen

Am 16. April veranstaltet die Kommission die erste Sitzung des „Schatten“-Verwaltungsrats des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit (ECCC) mit Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission und der ENISA. Diesmal wird der Verwaltungsrat im Anschluss an die jüngste politische Einigung über die Verordnung über die Einrichtung des Zentrums und des Netzes und noch vor dem für Juni erwarteten Inkrafttreten der Verordnung in informeller Funktion zusammentreten. Im Mittelpunkt der ersten Sitzung stehen die Vorbereitungen und die nächsten Schritte zur Einrichtung des Cyber-Zentrums, einschließlich der Beschlüsse, die der Verwaltungsrat nach seiner offiziellen Sitzung annehmen wird.

Hintergrund

Im September 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren an. Nach mehr als zwei Jahren der Verhandlungen wurde im Dezember letzten Jahres eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt, und die Verordnung wird voraussichtlich im Juni in Kraft treten.

Das Kompetenzzentrum für Cybersicherheit mit Sitz in Bukarest und das zugehörige Netz nationaler Koordinierungszentren zielen darauf ab, die europäischen Cybersicherheitskapazitäten zu stärken, Forschungsexzellenz zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union in diesem Bereich zu stärken. Zu diesem Zweck wird sie insbesondere über Cybersicherheitsmittel aus den Programmen „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“ sowie aus den Mitgliedstaaten entscheiden und diese verwalten.

Das Entscheidungsgremium des Zentrums und des Netzes ist der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten (sie stellen jeweils ein Mitglied des Verwaltungsrats), der Kommission (zwei Mitglieder) und der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) (ein ständiger Beobachter) zusammensetzen.

Mit der Verordnung wird die Kommission mit der Einrichtung und dem Betrieb des Zentrums betraut, bis es autonom arbeiten kann. Die Kommission arbeitet bereits mit den rumänischen Behörden an praktischen Aspekten der Einrichtung des Zentrums in Bukarest und wird heute mit den übrigen Mitgliedstaaten über die Fortschritte bei diesem Dossier beraten.

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