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Der Kodex soll der Industrie dabei helfen, die Vorschriften des KI-Gesetzes über KI mit allgemeinem Verwendungszweck einzuhalten, das am 2. August 2025 in Kraft treten wird. Die Vorschriften werden ein Jahr später vom Amt für künstliche Intelligenz der Kommission in Bezug auf neue Modelle und zwei Jahre später in Bezug auf bestehende Modelle durchsetzbar. Damit soll sichergestellt werden, dass auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck – einschließlich der leistungsstärksten – sicher und transparent sind.
Der Kodex besteht aus drei Kapiteln: Transparenz und Urheberrecht, die sich sowohl an alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als auch an Safety and Security richten und nur für eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle relevant sind.
Sobald der Kodex von den Mitgliedstaaten und der Kommission gebilligt wurde, können Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die den Kodex freiwillig unterzeichnen, die Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz durch Einhaltung des Kodex nachweisen. Damit profitieren die Unterzeichner des Kodex von einem geringeren Verwaltungsaufwand und einer größeren Rechtssicherheit im Vergleich zu Anbietern, die die Einhaltung des Kodex auf andere Weise nachweisen.
Weitere Informationen zum Verhaltenskodex finden Sie in der Pressemitteilung online.
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Fragen und Antworten zum Verhaltenskodex für GPAI
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