Zwei unterzeichnende Taskforces zu Marking & Detection and Labelling stellen die Anwendung des Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten sicher.
Am 30. September 2026 haben mehr als 90 Unterzeichner des Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten zwei unterzeichnende Taskforces eingerichtet, um die Umsetzung des Kodex zu unterstützen. Die Unterzeichner einigten sich auf die Regeln und Verfahren (Vademecum) der Task Forces. Sie treten regelmäßig zusammen, um die Ziele der Taskforces in Ad-hoc-Arbeitsgruppen umzusetzen, die für die Durchführung technischer Tätigkeiten eingesetzt werden. Das Amt für künstliche Intelligenz leitet diese Taskforces und wird die Diskussionen erleichtern.
Die beiden unterzeichnenden Taskforces – die in den beiden Abschnitten des Kodex vorgesehen sind – sollen den Austausch zwischen den Unterzeichnern erleichtern, um den Kodex umzusetzen und den Stand der Technik voranzubringen. Die Taskforces werden auch ein Forum sein, um Forschung, Beiträge unabhängiger Sachverständiger und aktuelle Erkenntnisse – die für die Verpflichtungen und Maßnahmen des Kodex relevant sind – zu suchen und zu erörtern und einen Dialog und eine Zusammenarbeit mit den Interessenträgern zu ermöglichen.
Sachverständige und Interessenträger mit einschlägigem Fachwissen können eingeladen werden, sich an den Taskforces zu beteiligen, um einen offenen Dialog aufrechtzuerhalten und Tätigkeiten auf faire und offene Weise durchzuführen. Interessierte Sachverständige und Interessenträger können ihr Interesse bekunden, indem sie eine E-Mail mit einer Zusammenfassung ihres Fachwissens und ihres geplanten Beitrags zu folgenden Themen senden: CNECT-AIOFFICE-CODE-OF-PRACTICE-TRANSPARENCY@ec.europa.eu
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den 2 Task Forces.
Taskforce 1 – Kennzeichnung und Verstärker; Erkennung
Taskforce 1 versammelt Anbieter von KI-Systemen und KI-Modellen sowie Anbieter von Kennzeichnungs- und Erkennungstechnologien. Gemeinsam erörtern sie Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Kennzeichnung und Erkennung von KI-generierten Inhalten, die in Abschnitt 1 des Kodex aufgeführt sind. Zu den Zielen der Taskforce gehören:
- Weiterentwicklung des Stands der Technik bei bestehenden Kennzeichnungstechniken und Erkennungsmechanismen,
- Weiterentwicklung bestehender Lösungen hin zu einem höheren Maß an Interoperabilität,
- Standardisierung der Schnittstellen von Kennzeichnungs- und Detektionslösungen und, soweit möglich, der zugrunde liegenden Techniken selbst,
- Entwicklung neuer Kennzeichnungs- oder Erkennungslösungen, die für den KI-Anbieter neutral sind,
- Festlegung bewährter Verfahren der Branche und/oder öffentlicher Benchmarks für die Bewertung von Kennzeichnungs- und Erkennungslösungen/-mechanismen,
- Organisation und/oder Teilnahme an Red-Teaming-Übungen zur Bewertung der Grenzen modernster Kennzeichnungs- und Detektionslösungen/-mechanismen.
Plenarsitzungen
- 30. September 2026
- 1. Oktober 2026
Das Protokoll wird in Kürze veröffentlicht.
Ad-hoc-Arbeitsgruppe Interoperabilität
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die Interoperabilität zwischen Kennzeichnungs- und Detektionslösungen durch verschiedene Mechanismen zu fördern. Ziel ist es, Laien eine einfache Beurteilung zu ermöglichen, ob Inhalte KI-generiert oder manipuliert werden, ohne mehrere Detektoren unabhängig voneinander ausprobieren zu müssen.
Sitzungen
Diese Arbeitsgruppe wird im Oktober/November 2026 eingerichtet.
Taskforce 2 – Kennzeichnung
In der Taskforce 2 kommen Betreiber von KI-Systemen zusammen, um Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten Textpublikationen zu erörtern, die in Abschnitt 2 des Kodex aufgeführt sind. Zu den Zielen der Taskforce gehören:
- Förderung der Verbreitung und Weiterentwicklung des EU-Symbols (einschließlich einer reinen Audioversion),
- Aktualisierung des EU-Symbols, um eine Offenlegung nach dem neuesten Stand der Technik zu gewährleisten,
- Entwicklung einer interaktiven zweiten Ebene, die mit dem EU-Symbol oder einem gleichwertigen Label verknüpft wird,
- auf gemeinsame Methoden hinarbeiten, um insbesondere die Art der KI-Beteiligung offenzulegen,
- Austausch bewährter Verfahren und Entwicklung sektoraler Verfahren für die Offenlegung.
Plenarsitzungen
- 30. September 2026
- 1. Oktober 2026
Das Protokoll wird in Kürze veröffentlicht.
Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Interaktive zweite Ebene“
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, ein zusätzliches interaktives Element zu definieren, das ausgelöst werden kann, wenn der Benutzer mit dem Mauszeiger über das primäre EU-Symbol fährt oder darauf klickt. Die Arbeitsgruppe wird
- definieren, welche Informationen in dieser zweiten Schicht vermittelt werden sollen,
- definieren, wie es umgesetzt werden kann,
- effektive Gestaltungselemente definieren,
- Prüfung der Interoperabilität mit maschinenlesbaren Kennzeichnungen.
Sitzungen
Diese Arbeitsgruppe wird im Januar 2027 eingerichtet.
Ad-hoc-Arbeitsgruppe „EU Audio Earcon“
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, eine EU-Ohrmuschel (kurze Melodie, kombiniert mit gesprochener Sprache oder allein) zu entwickeln. Es könnte den KI-generierten oder manipulierten Charakter von Deepfakes und veröffentlichten Texten vermitteln, sei es für reine Audioinhalte oder als zugängliche Offenlegung für Sehbehinderte.
Sitzungen
Diese Arbeitsgruppe wird im Januar 2027 eingerichtet.
Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Sektorale Praktiken“
Diese Arbeitsgruppe wird ein Forum für den sektorübergreifenden Austausch und die Entwicklung branchenspezifischer bewährter Verfahren für die Offenlegung von Deepfakes und veröffentlichten Texten im Einklang mit Abschnitt 2 des Kodex bieten.
Sitzungen
Diese Arbeitsgruppe wird im Oktober/November 2026 eingerichtet.
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12 Oktober 2026