Dieser Verhaltenskodex unterstützt die Einhaltung der Transparenzpflichten der KI-Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Die Verpflichtungen gemäß Artikel 50 der KI-Verordnung (Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme) befassen sich mit Täuschungs- und Manipulationsrisiken und fördern die Integrität des Informationsökosystems. Diese Transparenzpflichten, die ab dem 2. August 2026 gelten, ergänzen andere Vorschriften wie diejenigen für Hochrisiko-KI-Systeme oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Sie betreffen die Kennzeichnung und Erkennung von KI-generierten Inhalten und die Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-generierten Veröffentlichungen.
Der Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten wurde von unabhängigen Sachverständigen in einem vom Amt für künstliche Intelligenz unterstützten Multi-Stakeholder-Prozess ausgearbeitet. Es unterstützt Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme bei der Einhaltung der Verpflichtungen der KI-Verordnung zur Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten – Artikel 50 Absätze 2, 4 und 5 der KI-Verordnung. Auch wenn die Einhaltung des Kodex freiwillig ist, handelt es sich bei den Transparenzanforderungen nach Artikel 50 der KI-Verordnung um rechtliche Verpflichtungen.
Die Kommission und der KI-Ausschuss haben bestätigt, dass der Kodex ein angemessenes freiwilliges Instrument ist, um die Einhaltung der Transparenzpflichten der KI-Verordnung nachzuweisen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Code und dessen Erstellungsprozess.
Der Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten (PDF) umfasst zwei Abschnitte:
- Abschnitt 1: Anbieter – Regeln für die Kennzeichnung und Erkennung von KI-generierten und manipulierten Inhalten
- Abschnitt 2: Betreiber – Vorschriften für die Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten und manipulierten Texten
Die EU hat auch eine Reihe von Ikonen geschaffen, die Betreiber generativer KI-Systeme verwenden können, um ihre KI-generierten Inhalte zu kennzeichnen.
Ergänzt wird der Kodex durch die Leitlinien zum Anwendungsbereich der Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 der KI-Verordnung.
Nach einer positiven Bewertung des Kodex können sich alle Anbieter und Betreiber, die ihn unterzeichnen, auf seine Maßnahmen verlassen, um die Einhaltung der Vorschriften der KI-Verordnung für die Kennzeichnung und Erkennung von KI-generierten Inhalten, Deepfakes und bestimmten Textpublikationen nachzuweisen. Dies wird ihren Verwaltungsaufwand verringern und ihnen Berechenbarkeit, Rechtssicherheit und Vertrauen in allen Mitgliedstaaten geben.
Im Gegensatz dazu müssen Anbieter und Betreiber, die sich auf andere Weise für die Einhaltung entscheiden, nachweisen, dass diese Maßnahmen angemessen sind. Dies wird von verschiedenen Marktüberwachungsbehörden einzeln bewertet. Die Unterzeichner des Kodex werden auch in den unterzeichnenden Taskforces zusammenarbeiten, die eingerichtet werden, um Verfahren auszutauschen und die Umsetzung der Kennzeichnung und Kennzeichnung voranzutreiben.
Der Kodex fördert eine kohärente, praktische und verhältnismäßige Umsetzung der Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Sie ersetzt weder die KI-Verordnung noch die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 der KI-Verordnung. Sie bietet jedoch einen EU-weit anerkannten praktischen Rahmen für die Unterzeichner, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen nachzuweisen.
Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme können sich für den Code anmelden. Finden Sie das Unterzeichnerformular und Anweisungen und überprüfen Sie die Fragen & Antworten zur Unterzeichnung des Codes. Bis Ende Juli 2026 haben rund 190 Unternehmen den Kodex unterzeichnet. Die vollständige Liste der Unterzeichner finden Sie hier.
Verfassen von Texten
Der Kodex wurde von förderfähigen Interessenträgern ausgearbeitet, die auf eine öffentliche Aufforderung geantwortet haben. Zu dieser Gruppe gehörten Anbieter spezifischer generativer KI-Systeme, Entwickler von Markierungs- und Erkennungstechniken, Verbände von Betreibern generativer KI-Systeme, Organisationen der Zivilgesellschaft, akademische Experten und spezialisierte Organisationen mit Fachwissen in den Bereichen Transparenz und sehr große Online-Plattformen.
In seiner Rolle als Vermittler hat das Amt für künstliche Intelligenz auch internationale und europäische Beobachter eingeladen, sich an der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex zu beteiligen. Diese Organisationen erfüllten die Förderkriterien der Aufforderung nicht, trugen aber mit ihrem Fachwissen dazu bei. Alle Teilnehmer und Beobachter wurden eingeladen, an Plenarsitzungen, Arbeitsgruppensitzungen und thematischen Workshops teilzunehmen, die sich mit technischen Aspekten des Kodex befassen.
Bei der Ausarbeitung wurde Folgendes berücksichtigt:
- Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation zu den Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Systeme
- Vom Amt für künstliche Intelligenz in Auftrag gegebene Sachverständigenstudien
Arbeitsgruppen
Die Ausarbeitung des Kodex konzentrierte sich auf zwei Arbeitsgruppen, die der Struktur der Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte in Artikel 50 folgten. Jede Arbeitsgruppe wurde von unabhängigen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sie können die vollständige Teilnehmerliste der Arbeitsgruppen 1&2(PDF) herunterladen.
Arbeitsgruppe 1: Anbieter
Konzentriert auf Verpflichtungen, die Anbieter generativer KI-Systeme verpflichten, Folgendes sicherzustellen:
- Die Ergebnisse von KI-Systemen (Audio, Bild, Video, Text) werden in einem maschinenlesbaren Format markiert und können als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden.
- Die eingesetzten technischen Lösungen sind effektiv, interoperabel, robust und zuverlässig, soweit dies technisch machbar ist. Diese berücksichtigen die Besonderheiten und Einschränkungen der verschiedenen Arten von Inhalten, die Implementierungskosten und den allgemein anerkannten Stand der Technik, wie er sich in den einschlägigen technischen Standards widerspiegeln kann.
Arbeitsgruppe 2: Betreiber
Konzentriert auf Verpflichtungen, die Betreiber generativer KI-Systeme verpflichten, Folgendes offenzulegen:
- Inhalte, die künstlich erzeugt oder manipuliert werden und ein Deepfake darstellen (Bild, Audio oder Video, das bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheint).
- KI-generierte/manipulierte Textpublikationen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, es sei denn, die Veröffentlichung wurde einer menschlichen Überprüfung unterzogen und unterliegt der redaktionellen Verantwortung.
Beide Gruppen befassten sich auch mit bereichsübergreifenden Fragen, einschließlich horizontaler Anforderungen an die den natürlichen Personen gemäß Artikel 50 Absatz 5 zur Verfügung gestellten Informationen, und arbeiteten mit einschlägigen Akteuren in der gesamten Wertschöpfungskette zusammen.
Zeitplan
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Oktober 2025Prüfung der Förderfähigkeit und Auswahl der Anträge für die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
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17./18. November 2025
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17. Dezember 2025
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21./22. Januar 2026
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März 2026
Zugehöriger Inhalt
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Vertiefen
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Last update
19 Oktober 2026