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Consultation | Veröffentlichung

Bewertung des Rechtsakts zur Cybersicherheit

Die Kommission hat mit der Bewertung des Rechtsakts zur Cybersicherheit (CSA), der Verordnung (EU) 2019/881, gemäß Artikel 67 dieser Verordnung begonnen.

Zweck der Bewertung ist es, die Leistung der ENISA bei der Erfüllung ihres Mandats, ihres Ziels und ihrer Aufgaben sowie der Bestimmungen des Europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung zu bewerten. 

Zu den Zielen der ENISA gehört die Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien der Union im Bereich der Cybersicherheit, einschließlich sektorspezifischer Strategien; Unterstützung des Kapazitätsaufbaus und der Vorsorge in der gesamten Union; Förderung der Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs und der Koordinierung auf Unionsebene; Ausbau der Cybersicherheitskapazitäten auf Unionsebene bei der Prävention von Cyberbedrohungen und der Reaktion darauf; Beitrag zur Einführung und Aufrechterhaltung der europäischen Cybersicherheitszertifizierung und Förderung eines hohen Maßes an Sensibilisierung für Cybersicherheit.

Die Kommission hat ein Konsortium aus Intellera Consulting, PPMI und PwC EU Services mit der Ausarbeitung einer Studie beauftragt, die die Kommission bei der Bewertung der Auswirkungen, Wirksamkeit und Effizienz der ENISA und der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/881 über den europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung unterstützen wird. Die Studie begann im November 2023 und läuft bis Ende des zweiten Quartals 2024. Die Kommission wird die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Studie im zweiten Halbjahr 2024 vorstellen. 

Der Auftragnehmer, der diese Studie durchführt, hat mittels eines strukturierten Fragebogens eine Konsultation eingeleitet, in der die Interessenträger ihre Ansichten zur Rolle der ENISA und zur Leistung des Europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung äußern können. Diese Konsultation wird die im dritten Quartal 2023 von der Kommission veröffentlichte Aufforderung zur Stellungnahme ergänzen. 

Interessenträger werden gebeten, sich über diesen Link an dieser Studie zu beteiligen; die Konsultation wurde bis zum 5. März 2024 verlängert.

 

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