InArtikel 24 Absatz 5 des Gesetzes über digitale Dienste ist festgelegt, dass die Kommission eine Datenbank mit Erklärungen von Online-Plattformen über die Gründe für die Entfernung von Informationen und andere Entscheidungen zur Moderation von Inhalten einrichten und pflegen muss (Transparenzdatenbank für das Gesetz über digitale Dienste). Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurden Informationen darüber eingeholt, wie diese Verpflichtung umgesetzt werden kann.
Der zusammenfassende Bericht enthält Beiträge von 48 verschiedenen Interessenträgern, von denen 16 Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste haben. Darin wird eine Bestandsaufnahme der Beiträge zur öffentlichen Konsultation vorgenommen, die Rückmeldungen darüber umfassten, welche Informationen gesammelt werden sollten, sowie die Methoden für die Abgabe von Erklärungen und den Zugang zur Datenbank.
Zu den wichtigsten Ergebnissen der Konsultation gehören Rückmeldungen zum Umfang und zur Struktur der Datenbank, zu den Einreichungsverfahren, deren Umfang und Fristen sowie Rückmeldungen zu den Datenoptionen.