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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • POLICY AND LEGISLATION
  • Veröffentlichung 19 Dezember 2024

Zweiter Entwurf des KI-Verhaltenskodex für allgemeine Zwecke veröffentlicht, verfasst von unabhängigen Sachverständigen

Auf der Grundlage der Rückmeldungen zum ersten Entwurf, der am 14. November 2024 veröffentlicht wurde, stellen unabhängige Experten den zweiten Entwurf des Verhaltenskodex für allgemeine KI-Zwecke vor.

GettyImages © Khanchit Khirisutchalual

Jeder Entwurf ist eine laufende Arbeit und spiegelt die Ansichten der Interessenträger wider, die an den Arbeitsgruppen zum Verhaltenskodex und den Workshops für Anbieter teilnehmen, die sich aus rund 1000 Interessenträgern zusammensetzen, darunter Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und europäische und internationale Beobachter. 

Der Inhalt des zweiten Entwurfs wurde in Arbeitsgruppensitzungen dargelegt, die in der Woche vom 18. November 2024 stattfanden. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, mündliches Feedback zu geben, den Vorsitzenden Fragen zu stellen und Fragen der Vorsitzenden in interaktiven Umfragen zu beantworten. 

Eine Zusammenfassung des Inhalts, der in diesen Arbeitsgruppensitzungen erörtert wurde, wurde dem Plenum vorgelegt. Die Vorsitze erhielten außerdem 354 schriftliche Rückmeldungen zum ersten Entwurf über eine spezielle Plattform und berücksichtigten Rückmeldungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, die in speziellen Workshops vorgestellt wurden, in denen Protokolle erstellt wurden und mit allen Teilnehmern des Plenums geteilt werden, um die Transparenz zu wahren. 

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden wurden ferner zu einer Reihe interinstitutioneller Sitzungen eingeladen: 

  • Am 27. November stellten sie den ersten Entwurf des Kodex auf der ersten Sitzung der Lenkungsgruppe des Europäischen KI-Ausschusses für allgemeine KI vor, an der nationale Sachverständige aus den 27 Mitgliedstaaten teilnehmen.  

  • Am 10. Dezember erläuterten sie ihre Arbeit in der zweiten Sitzung des KI-Beirats, einem wichtigen Beratungsgremium, das durch das KI-Gesetz geschaffen wurde und sich aus Vertretern der 27 Mitgliedstaaten zusammensetzt.   

  • Am 11. Dezember stellten die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der gemeinsamen Arbeitsgruppe IMCO-LIBE des Europäischen Parlaments zur Umsetzung und Durchsetzung des KI-Gesetzes die laufenden Arbeiten der einzelnen Arbeitsgruppen vor.   

Stand des zweiten Entwurfs 

Der Kodex ist ein Leitfaden für Anbieter von universellen KI-Modellen, um die Einhaltung des KI-Gesetzes über den gesamten Lebenszyklus der Modelle hinweg nachzuweisen. 

Der zweite Entwurf baut auf früheren Arbeiten auf und zielt darauf ab, einen „zukunftssicheren“ Kodex bereitzustellen. Sie wird insbesondere für Modelle relevant sein, die nach dem 2. August 2025 veröffentlicht werden, wenn die neuen Vorschriften für universelle KI-Modelle gelten. 

Im ersten Teil des Kodexentwurfs werden die Transparenz- und Urheberrechtspflichten für alle Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke dargelegt, wobei für Anbieter bestimmter Open-Source-Modelle im Einklang mit dem KI-Gesetz bemerkenswerte Ausnahmen gelten.  Was die Vorlage für eine angemessene Zusammenfassung des Inhalts der Schulungsdaten betrifft, so kann Anfang nächsten Jahres vom Amt für künstliche Intelligenz ein Vorschlag erwartet werden. Das Amt für künstliche Intelligenz zielt darauf ab, die Kommentare der Teilnehmer des Verhaltenskodex zu berücksichtigen, bevor das Muster offiziell von der Kommission angenommen wird. 

Der zweite Teil des Kodex ist gemäß den Einstufungskriterien in Artikel 51 des KI-Gesetzes nur für eine kleine Zahl von Anbietern fortschrittlichster KI-Allzweckmodelle relevant, die systemische Risiken bergen könnten. Hier skizziert der Kodex Maßnahmen zur systemischen Risikobewertung und -minderung, einschließlich Modellbewertungen, Meldung von Sicherheitsvorfällen und Cybersicherheitspflichten. Die Struktur des Kodex wurde angepasst, um Ziele, Verpflichtungen und Maßnahmen zu skizzieren (anstelle der Struktur des vorherigen Entwurfs, die aus Zielen, Maßnahmen und Teilmaßnahmen besteht), und enthält vorläufige Beispiele für zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs). 

Es wurde auch versucht, die sich aus dem KI-Gesetz ergebenden Verpflichtungen klar herauszustellen, die der Kodex durch konkrete Maßnahmen präzisieren soll, zu denen sich die Unterzeichner verpflichten, um diese Verpflichtungen wirksam zu erfüllen.

Angesichts des sich entwickelnden Stands der Technik wurde betont, dass klare Verpflichtungen mit der Flexibilität zur Anpassung im Zuge der technologischen Entwicklung in Einklang gebracht werden müssen. Es wurde betont, dass die Ökosysteme für KI-Governance und Risikomanagement weiterentwickelt werden müssen. Die Vorsitzenden betonen, dass der zweite Entwurf noch in Arbeit sei. Sie konzentrierten sich in erster Linie auf die Bereitstellung von Klarstellungen, die Hinzufügung wesentlicher Details und die Angleichung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie etwa die Größe des Anbieters eines universellen KI-Modells. In späteren Iterationen werden die Vorsitzenden darauf hinarbeiten, dass alle Teile des Kodex nahtlos zusammenpassen und neben anderen Verfeinerungen und der Bereitstellung weiterer Einzelheiten leicht verständlich sind. 

Nächste Schritte 

Zusätzlich zu den schriftlichen Rückmeldungen,die bis zum 15. Januar 2025eingehen, sind mündliche Gespräche mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden überden zweiten Entwurf im Einklang mit dem vorläufigen Zeitplan des Amtes für künstliche Intelligenz geplant.

Dienächsten Arbeitsgruppensitzungen finden in der Woche vom13. Januar 2025 statt,konkret: 

  • Montag,13. Januar: WG3 Technische Risikominderung für Systemrisiken 

  • Dienstag, 14. Januar: AG1 Transparenz 

  • Mittwoch, 15. Januar: WG2 Risikobewertung für systemische Risiken 

  • Donnerstag,16. Januar: WG4 Governance-Risikominderung für systemische Risiken 

  • Freitag, 17. Januar: WG1 Urheberrechtsrechtliche Vorschriften. 

W-Orkshopsmit Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke und Vertretern der Mitgliedstaaten in der Lenkungsgruppe des KI-Boards sind fürdie Wochevom 20. bzw.27. Januargeplant. 

Der dritte Entwurf des Verhaltenskodex kann für die Woche vom17. Februar 2025 erwartet werden. 

Dieses vom Amt für künstliche Intelligenz verfasste Q&A bietet Einblicke in den regulatorischen Ansatz für universelle KI im KI-Gesetz.

Lesen Sie mehr Informationen: 

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Second Draft General-Purpose AI Code of Practice
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