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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • POLICY AND LEGISLATION
  • Veröffentlichung 11 März 2025

Dritter Entwurf des KI-Verhaltenskodex für allgemeine Zwecke veröffentlicht, verfasst von unabhängigen Sachverständigen

Die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden des Verhaltenskodex für allgemeine KI-Zwecke stellen den dritten Entwurf des Kodex vor.

Eine Person in einem dunklen Anzug hält ein Smartphone mit einem leuchtend blauen KI-Symbol und verschiedenen anderen blauen Symbolen, die vor einem unscharfen Hintergrund mit einem Laptop herumschweben.

AdobeStock © Cholticha Kranjumnong

Damit beginnt die letzte Entwurfsrunde, da der Kodex auf der Grundlage der Rückmeldungen der Interessenträger zu diesem Vorschlag fertiggestellt wird. Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Entwürfen weist diese Fassung des Kodex eine straffere Struktur mit verfeinerten Verpflichtungen und Maßnahmen auf.

Der Entwurf stützt sich auf eine kurze Liste von Verpflichtungen auf hoher Ebene und enthält detailliertere Maßnahmen zur Umsetzung jeder Verpflichtung. Dies sind zwei Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz und Urheberrecht für alle Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke und weitere 16 Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr nur für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, die als KI-Modelle für allgemeine Zwecke mit systemischem Risiko eingestuft sind.

Die Verbesserungen beruhen auf den Rückmeldungen zum zweiten Entwurf, der am 19. Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Zusammen mit dem dritten Entwurf schlagen die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden auch eine spezielle Zusammenfassung und eine interaktive Website vor. Dies erleichtert es den Interessenträgern, schriftlich und in den anstehenden Diskussionen in Arbeitsgruppen und speziellen Workshops Rückmeldungen zu dem Entwurf zu geben. Der endgültige Kodex sollte im Mai als Instrument für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke bereitstehen, um die Einhaltung des KI-Gesetzes unter Einbeziehung modernster Verfahren nachzuweisen.

Details zum dritten Entwurf

In den ersten beiden Abschnitten des Kodexentwurfs werden die Transparenz- und Urheberrechtspflichten für alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck dargelegt, wobei für Anbieter bestimmter Open-Source-Modelle im Einklang mit dem KI-Gesetz bemerkenswerte Ausnahmen von den Transparenzpflichten gelten. Im Zusammenhang mit der Transparenz haben die Vorsitzenden ein benutzerfreundliches Musterdokumentationsformular eingeführt, mit dem die Unterzeichner die erforderlichen Informationen an einem einzigen Ort problemlos dokumentieren können. Der Abschnitt über das Urheberrecht enthält Kernmaßnahmen aus dem zweiten Entwurf, jedoch in vereinfachter und klarerer Form.

Der dritte Abschnitt des Kodex ist gemäß den Einstufungskriterien in Artikel 51 des KI-Gesetzes nur für eine kleine Anzahl von Anbietern fortschrittlichster KI-Allzweckmodelle relevant, die systemische Risiken bergen könnten. Hier skizziert der Kodex Maßnahmen zur systemischen Risikobewertung und -minderung, einschließlich Modellbewertungen, Meldung von Sicherheitsvorfällen und Cybersicherheitspflichten.

Angesichts des sich entwickelnden Stands der Technik betont der Vorsitzende, dass neben der Notwendigkeit der Weiterentwicklung von Ökosystemen für KI-Governance und Risikomanagement ein ausgewogenes Verhältnis zwischen klaren Verpflichtungen und der Flexibilität zur Anpassung im Zuge der technologischen Entwicklung gefunden werden muss.

Ergänzende Maßnahmen des Amtes für künstliche Intelligenz/der Kommission

Parallel und unabhängig vom Kodex hat das Amt für künstliche Intelligenz in Bezug auf das Muster für eine angemessene öffentliche Zusammenfassung der in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d KI-Gesetz vorgesehenen Schulungsdaten Anfang dieses Jahres einen vorläufigen Ansatz für seinen möglichen Inhalt und seine mögliche Struktur dargelegt. Während der Arbeitsgruppe „Verhaltenskodex“ wird das Amt für künstliche Intelligenz über die Rückmeldungen der Interessenträger Bericht erstatten und die nächsten Schritte für die Annahme des Musters skizzieren.

Darüber hinaus widmet sich das Amt für künstliche Intelligenz der Gewährleistung eines ganzheitlichen Verständnisses der Vorschriften des KI-Gesetzes für allgemeine KI und ergänzt die Ausarbeitung des Kodex. Daher wird das Amt für künstliche Intelligenz zu gegebener Zeit Leitlinien veröffentlichen, in denen der Anwendungsbereich der Vorschriften präzisiert wird. Dies dürfte sich auf die Definitionen des Allzweck-KI-Modells, das Inverkehrbringen von Modellen und den Anbieter beziehen, einschließlich Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette, z. B. in welchem Umfang Vorschriften für nachgeschaltete Akteure gelten, die ein Allzweck-KI-Modell ändern oder verfeinern. Darüber hinaus werden in den Leitlinien die Ausnahme für Modelle behandelt, die im Rahmen einer freien und quelloffenen Lizenz bereitgestellt werden, die Auswirkungen des KI-Gesetzes auf Modelle, die vor August 2025 in Verkehr gebracht wurden, und möglicherweise andere Elemente, die für Anbieter von Bedeutung sind, um Klarheit zu erlangen, die für die künftige Umsetzung der Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck erforderlich ist.

Vorerst liefert das Amt für künstliche Intelligenz Klarstellungen in dem speziellen Q&A, das mit dem dritten Entwurf des Kodex aktualisiert wurde.

Hintergrund

Jeder Entwurf des Verhaltenskodex ist eine laufende Arbeit und spiegelt die Ansichten der Interessenträger wider, die an den Arbeitsgruppen und Anbieterworkshops zum Verhaltenskodex teilnehmen und sich aus etwa 1000 Interessenträgern zusammensetzen, darunter Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und europäische und internationale Beobachter.

Nächste Schritte

Zusätzlich zu den schriftlichen Rückmeldungen, die bis Sonntag, 30. März 2025 eingehen, werden die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden im Einklang mit dem vom Amt für künstliche Intelligenz veröffentlichten vorläufigen Zeitplan, der so bald wie möglich mit bestimmten Terminen aktualisiert wird, an weiteren Diskussionen teilnehmen.

Alle Interessenträger des Verhaltenskodex-Plenums haben die Möglichkeit, an den Diskussionen der jeweiligen Arbeitsgruppe teilzunehmen. Spezielle Workshops werden Allzweckanbietern von KI-Modellen und Vertretern der Mitgliedstaaten in der Lenkungsgruppe des KI-Boards angeboten.

Darüber hinaus planen die Vorsitzenden, Organisationen der Zivilgesellschaft und nachgelagerte Industrie zu zusätzlichen Workshops einzuladen, um noch gezieltere Interaktionen zu ermöglichen.

Downloads

1 - Commitments - Third Draft General-Purpose AI Code of Practice
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2 - Transparency - Third Draft General-Purpose AI Code of Practice
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3 - Copyright - Third Draft General-Purpose AI Code of Practice
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4 - Safety and Security - Third Draft General-Purpose AI Code of Practice
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