Die Ausarbeitung des verbesserten Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation nähert sich einer entscheidenden Phase.
Neue potenzielle Unterzeichner werden gebeten, ihren Antrag bis spätestens 15. November einzureichen, um das Verfahren und die Vorlage eines neuen Kodex innerhalb der vorgesehenen Frist zu erleichtern. Auch nach diesem Zeitpunkt könnten sich die Interessenträger dem Kodex anschließen und die einschlägigen Verpflichtungen des Kodex übernehmen, sobald er fertiggestellt ist und zur Unterzeichnung aufliegt, aber nicht mehr an der Ausarbeitung des Kodex beteiligt sind.
Einzelheiten sind der gemeinsamen Aufforderung zur Interessenbekundung zu entnehmen, die im Juli von der Kommission und den derzeitigen Unterzeichnern des Verhaltenskodex veröffentlicht wurde.