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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 19 März 2025

Kommission stellt Leitlinien im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte bereit, um die Entwicklung innovativer Produkte auf Apple-Plattformen zu erleichtern

Die Europäische Kommission hat zwei Beschlüsse nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) erlassen, in denen festgelegt wird, welche Maßnahmen Apple ergreifen muss, um bestimmten Aspekten seiner Interoperabilitätsverpflichtung nachzukommen.

Commission provides guidance under Digital Markets Act to facilitate development of innovative products on Apple's platforms

Die Interoperabilität ermöglicht eine tiefere und nahtlosere Integration von Produkten von Drittanbietern in das Apple-Ökosystem. Die Interoperabilität ist daher von entscheidender Bedeutung, um Dritten neue Möglichkeiten zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen auf den Gatekeeper-Plattformen von Apple zu eröffnen. Infolgedessen wird den Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl an Produkten zur Verfügung stehen, die mit ihren Apple-Geräten kompatibel sind.

Die Kommission unterstützt Apple bei der Einhaltung der Vorschriften, indem sie die Maßnahmen beschreibt, die erforderlich sind, um die Interoperabilität mit iOS für verbundene Geräte von Drittanbietern zu ermöglichen, und indem sie den von Apple eingeführten Prozess zur Bearbeitung künftiger Anträge auf Interoperabilität mit iPhone- und iPad-Geräten strafft. 

 

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