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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Kommission richtet Auskunftsersuchen an Meta im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

Heute hat die Europäische Kommission Meta förmlich ein Auskunftsersuchen nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) übermittelt.

Commission sends request for information to Meta under the Digital Services Act

© aurielaki - iStock Getty

Die Kommission fordert Meta auf, zusätzliche Informationen über die Maßnahmen vorzulegen, die es ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen zur Bewertung von Risiken und zur Ergreifung wirksamer Risikominderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger nachzukommen, unter anderem in Bezug auf die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (SG-CSAM) auf Instagram. Außerdem werden Informationen über das Empfehlungssystem von Instagram und die Verstärkung potenziell schädlicher Inhalte angefordert.

Meta muss der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 22. Dezember 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte bewerten. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste nach sich ziehen.

Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission auf ein Auskunftsersuchen hin Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben verhängen. Bei Ausbleiben einer Antwort kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte eine nicht fristgerechte Antwort zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach ihrer Benennung als sehr große Online-Plattform muss die Meta-Plattform Instagram alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Bestimmungen einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte des Kindes, und auf den Schutz Minderjähriger.

Meta hat bereits am 19. Oktober 2023 ein erstes Auskunftsersuchen über die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte, Hetze und die mutmaßliche Verbreitung von Desinformation sowie am 10. November 2023 ein zweites Auskunftsersuchen zum Schutz von Minderjährigen erhalten. Das vorliegende Auskunftsersuchen befasst sich mit Fragen, die im vorherigen Auskunftsersuchen zum Schutz Minderjähriger nicht behandelt wurden.