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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Kommission richtet Auskunftsersuchen nach dem Gesetz über digitale Dienste an Meta

Die Kommission hat Meta heute förmlich ein Auskunftsersuchen nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) übermittelt. Die Kommission fordert Meta auf, weitere Informationen zum Abonnement für keine Ads-Optionen sowohl für Facebook als auch für Instagram zu übermitteln.

Commission sends request for information to Meta under the Digital Services Act

European Commission

 Insbesondere sollte Meta zusätzliche Informationen über die Maßnahmen bereitstellen, die es ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen in Bezug auf Werbepraktiken von Facebook und Instagram, Empfehlungssysteme und Risikobewertungen im Zusammenhang mit der Einführung dieser Abonnementoption nachzukommen.

Das Auskunftsersuchen befasst sich auch mit mehreren Themen, die bereits in den Auskunftsersuchen enthalten waren, die Meta seit Oktober 2023 übermittelt wurden. Diese früheren Auskunftsersuchen betrafen Themen wie terroristische Inhalte, Risikomanagement im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozessen sowie den Schutz Minderjähriger. Das vorliegende Auskunftsersuchen baut auf den früheren Antworten von Meta auf und bittet um zusätzliche Informationen über die Methodik, die den Berichten von Meta über Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen zugrunde liegt, den Schutz von Minderjährigen, Wahlen und manipulierte Medien. Das Auskunftsersuchen fordert Meta ferner auf, Informationen über die Praxis des sogenannten Schattenverbots und die Einführung von Threads vorzulegen.

Meta muss der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 15. März und die verbleibenden Fragen bis zum 22. März 2024 vorlegen, die auf früheren Antworten von Meta aufbauen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Meta wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste nach sich ziehen.

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission in Beantwortung eines Auskunftsverlangens Geldbußen wegen unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen verhängen. Sollte Meta nicht antworten, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichteinhaltung der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Paket zum Gesetz über digitale Dienste (DSA)