Der Workshop findet am 5. Mai in Brüssel statt, aber auch eine Fernteilnahme ist möglich. Sie wird interessierten Interessenträgern die Möglichkeit geben, Beiträge und Meinungen dazu abzugeben, wie benannte Gatekeeper, d. h. digitale Plattformen, die ein wichtiges Zugangstor zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern bieten, bestimmte in den neuen Vorschriften vorgesehene spezifische Verpflichtungen einhalten sollten. Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Das Gesetz über digitale Märkte, das am 1. November 2022 in Kraft trat und ab dem 2. Mai 2023 gelten wird, ist das neue EU-Gesetz zur Gewährleistung fairer und bestreitbarer Märkte im digitalen Sektor. Dies geschieht durch die Festlegung einer Reihe klar definierter objektiver Kriterien zur Ermittlung sogenannter „Gatekeeper“. Bei Gatekeepern handelt es sich um große digitale Plattformen, die zentrale Plattformdienste anbieten, wie Online-Werbedienste, Online-Dienste sozialer Netzwerke, Online-Suchmaschinen, Video-Sharing-Plattformen, App-Stores und Botendienste. Diese Veranstaltung schließt sich an drei frühere Workshops an, bei denen es um Interoperabilität, Selbstbevorzugung und App-Stores ging.
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