In Artikel 24 Absatz 5 des Gesetzes über digitale Dienste ist festgelegt, dass die Kommission eine Datenbank mit Erklärungen von Online-Plattformen über die Gründe für die Entfernung von Informationen und andere Entscheidungen zur Moderation von Inhalten einrichten und pflegen muss.
Sobald die Datenbank eingerichtet ist, werden die Plattformen aufgefordert, ihre Erklärungen unverzüglich nach einer Entscheidung einzureichen, sodass fast Echtzeit-Aktualisierungen möglich sind. Diese Inhalte werden öffentlich zugänglich sein und Einblicke in die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte geben.
Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, Informationen darüber einzuholen, wie diese Verpflichtung umgesetzt werden kann. Dazu gehören die zu erhebenden Informationen und die Methoden für die Abgabe von Erklärungen und den Zugang zur Datenbank. Die Konsultation besteht aus einer Reihe von Fragen und einem Softwarecode, mit dem ein Entwurf dieser Datenbank umgesetzt wird.
Die Kommission fordert Anbieter von Online-Plattformen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Forscher und andere auf, bis zum 17. Juli Rückmeldungen zu übermitteln.
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Report / Study | 01 September 2023
Die öffentliche Konsultation zur Transparenzdatenbank für digitale Dienste lief vom 20. Juni bis zum 18. Juli 2023.