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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Gesetz über digitale Dienste: Taskforce „Überprüfung des Alterns“

Am 23. Januar 2024 veranstaltete die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (Connect) die erste Sitzung der Taskforce für die Überprüfung des Alterns im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Die Sitzung wird von der stellvertretenden Generaldirektorin Renate Nikolay eröffnet. In der Sitzung stellte Connect die Bestandsaufnahme der bestehenden Alterssicherungsanforderungen und Typologien vor, die im Rahmen des Vertrags „Besseres Internet für Kinder“ (BIK) vergeben wurde.

Die Mitgliedstaaten hatten Gelegenheit, das Wort zu ergreifen und ihre eigenen nationalen Ansätze zur Altersüberprüfung vorzustellen und die allgemeinen Aufgaben der Taskforce zu erörtern.

Nächste Schritte

Die Taskforce wird mit einer weiteren Sitzung nach Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste am 17. Februar 2024 in Kraft treten.

Hintergrund

Die Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Taskforce zur Altersüberprüfung zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste eingerichtet. Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit mit nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die über einschlägiges Fachwissen verfügen, um bewährte Verfahren und Standards für die Altersüberprüfung zu ermitteln. Diese Zusammenarbeit würde auf bestehenden Maßnahmen auf nationaler Ebene aufbauen, einschließlich der Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ergeben, und würde den einschlägigen laufenden Initiativen sowie dem aktuellen Stand der Technik und den Marktpraktiken Rechnung tragen. 

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