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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Gesetz über digitale Dienste: Taskforce für die Altersüberprüfung

  • NEWS ARTICLE
  • Veröffentlichung 30 Januar 2024

Am 23. Januar 2024 veranstaltete die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (Connect) die erste Sitzung der Taskforce „Altersüberprüfung“ im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste.

Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Generaldirektorin Renate Nikolay eröffnet. Während des Treffens stellte Connect die Bestandsaufnahme der bestehenden Alterssicherungsanforderungen und -typologien vor, die im Rahmen des BIK-Vertrags (Better Internet for Kids) beschafft wurde.

Die Mitgliedstaaten hatten Gelegenheit, das Wort zu ergreifen, ihre eigenen nationalen Konzepte für die Altersüberprüfung vorzustellen und die Gesamtaufgaben der Taskforce zu erörtern.

Die nächsten Schritte

Die Taskforce wird eine weitere Sitzung einleiten, nachdem das Gesetz über digitale Dienste am 17. Februar 2024 in vollem Umfang in Kraft getreten ist.

Hintergrund

Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten eine Taskforce zur Altersüberprüfung für die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste eingerichtet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten mit einschlägigem Fachwissen zu fördern, um bewährte Verfahren und Standards für die Altersüberprüfung zu ermitteln. Diese Zusammenarbeit würde auf bestehenden Maßnahmen auf nationaler Ebene aufbauen, einschließlich der Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ergeben, und einschlägige laufende Initiativen sowie den derzeitigen Stand der Technik und Marktpraktiken berücksichtigen. 

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