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Die Kommission hat beschlossen, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Lettland, Polen und Portugal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da diese Länder keine vollständigen Maßnahmen zur Umsetzung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt(Richtlinie (EU) 2019/790) mitgeteilthaben.
Zweitens verklagt die Kommission Bulgarien, Finnland, Lettland, Polen und Portugal in Bezug auf eine spezifischereEU-Richtlinie über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, die auf bestimmte Online-Übertragungen anwendbar ist (EU-Richtlinie 2019/789), vor dem Gerichtshof, weil sie der Kommission keine vollständige Umsetzung der EU-Vorschriften mitgeteilt haben.