![Fifth Meeting of the European Board for Digital Services](/sites/default/files/styles/large/public/newsroom/items/DSA_variation_v2_MS1seQqio4gCXZUeiC0oohmoAA_162199.png?itok=rrKMHdaI)
In dieser Sitzung nahmen die Koordinatoren für digitale Dienste (DSC) die Geschäftsordnung für den Ausschuss an und erörterten die bei den Europawahlen gewonnenen Erkenntnisse.
Der Ausschuss erörterte auch die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Ermächtigung der Koordinatoren für digitale Dienste, ihre laufenden Fälle, Tätigkeiten und Prioritäten unter anderem.
Darüber hinaus erörterte der Ausschuss die Umwandlung der Verhaltenskodizes für Desinformation und Hassreden sowie die Leitlinien zu Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).
Schließlich setzte der Verwaltungsrat seine Beratungen über die Arbeitsgruppen, deren Verteilung und Schwerpunkt sowie den Entwurf des jährlichen Arbeitsplans fort. Der Vorstand stimmte der Einsetzung folgender Arbeitsgruppen zu:
AG 1 – Horizontale und rechtliche Fragen
WG 2 – Gemeinsam arbeiten
AG 3 – Content-Moderation und Datenzugriff
WG 4 – Integrität des Informationsraums
WG 5 – Verbraucher und Online-Marktplätze
AG 6 – Schutz von Minderjährigen
AG 7 – Anordnungen und strafrechtliche Fragen
AG 8 – IT-Fragen
Die nächste Vorstandssitzung findet am 12. Juli statt.
Hintergrund
Die DSA trat am 17. Februar in vollem Umfang in Kraft und gilt nun für alle Online-Intermediäre in der EU. Außerdem wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt Koordinatoren für digitale Dienste zu ernennen und zu bevollmächtigen, bei denen es sich um unabhängige Regulierungsbehörden handelt, die mit der Kommission zusammenarbeiten, um die ordnungsgemäße Anwendung des DSA in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sicherzustellen.
Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste ist eine unabhängige Beratungsgruppe, die sicherstellen wird, dass die DSA in der gesamten EU einheitlich angewandt wird und zur Durchsetzung des DSA konsultiert wird.