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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Fünfte Sitzung des European Board for Digital Services

Am 20. Juni 2024 veranstaltete die GD CONNECT die fünfte Sitzung des Europäischen Ausschusses für digitale Dienste in Brüssel.

Fifth Meeting of the European Board for Digital Services

In dieser Sitzung nahmen die Koordinatoren für digitale Dienste (DSC) die Geschäftsordnung für den Ausschuss an und erörterten die bei den Europawahlen gewonnenen Erkenntnisse.

Der Ausschuss erörterte auch die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Ermächtigung der Koordinatoren für digitale Dienste, ihre laufenden Fälle, Tätigkeiten und Prioritäten unter anderem.

Darüber hinaus erörterte der Ausschuss die Umwandlung der Verhaltenskodizes für Desinformation und Hassreden sowie die Leitlinien zu Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Schließlich setzte der Verwaltungsrat seine Beratungen über die Arbeitsgruppen, deren Verteilung und Schwerpunkt sowie den Entwurf des jährlichen Arbeitsplans fort. Der Vorstand stimmte der Einsetzung folgender Arbeitsgruppen zu:

AG 1 – Horizontale und rechtliche Fragen

WG 2 – Gemeinsam arbeiten

AG 3 – Content-Moderation und Datenzugriff

WG 4 – Integrität des Informationsraums

WG 5 – Verbraucher und Online-Marktplätze

AG 6 – Schutz von Minderjährigen

AG 7 – Anordnungen und strafrechtliche Fragen

AG 8 – IT-Fragen

Die nächste Vorstandssitzung findet am 12. Juli statt.

Hintergrund

Die DSA trat am 17. Februar in vollem Umfang in Kraft und gilt nun für alle Online-Intermediäre in der EU. Außerdem wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt Koordinatoren für digitale Dienste zu ernennen und zu bevollmächtigen, bei denen es sich um unabhängige Regulierungsbehörden handelt, die mit der Kommission zusammenarbeiten, um die ordnungsgemäße Anwendung des DSA in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sicherzustellen.

Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste ist eine unabhängige Beratungsgruppe, die sicherstellen wird, dass die DSA in der gesamten EU einheitlich angewandt wird und zur Durchsetzung des DSA konsultiert wird.