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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 03 Februar 2025

Erste Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz gelten nun

Seit Sonntag, dem 2. Februar, gelten die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz).

Dazu gehören die Definition des KI-Systems, die KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Anzahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die im KI-Gesetz dargelegt sind und in der EU unannehmbare Risiken bergen.

Um Innovationen im Bereich KI zu erleichtern, wird die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen veröffentlichen. Damit soll die Industrie bei der Entscheidung unterstützt werden, ob ein Softwaresystem ein KI-System darstellt.

Die Kommission wird auch ein lebendiges Repository von KI-Kompetenzpraktiken veröffentlichen, die von den Anbietern und Betreibern von KI-Systemen gesammelt wurden. Dies wird das Lernen und den Austausch zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Nutzer die notwendigen Fähigkeiten und das Verständnis entwickeln, um KI-Technologien wirksam zu nutzen.  

Um die Einhaltung des KI-Gesetzes zu gewährleisten, wird die Kommission Leitlinien zu den verbotenen KI-Praktiken veröffentlichen, die inakzeptable Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte der Bürger darstellen.

Diese Leitlinien werden die rechtlichen Konzepte erläutern und praktische Anwendungsfälle auf der Grundlage von Beiträgen der Interessenträger bereitstellen. Sie sind unverbindlich und werden bei Bedarf aktualisiert. Die Kommission hat mehrere Initiativen zur Förderung von Innovationen im Bereich der KI auf den Weg gebracht, vom KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-ups und KMU bis hin zu den kommenden KI-Fabriken, die Zugang zu der enormen Rechenleistung bieten werden, die Start-ups, Industrie und Forscher für die Entwicklung ihrer KI-Modelle und -Systeme benötigen.

Weitere Informationen und das KI-Gesetz.