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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • DIGIBYTE
  • Veröffentlichung 18 Juli 2025

Erfahren Sie mehr über die Richtlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Kommission hat Leitlinien zum Umfang der Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck im Rahmen des KI-Gesetzes veröffentlicht.

Eine Person verwendet einen Laptop, der verschiedene KI-bezogene Symbole und Dashboards anzeigt, darunter "KI" in der Mitte, Grafiken und Cloud-Symbole, die auf eine Interaktion mit künstlicher Intelligenz hinweisen.

GettyImages © Khanchit Khirisutchalual

Ziel ist es, den Akteuren in der gesamten KI-Wertschöpfungskette Rechtssicherheit zu bieten, indem klargestellt wird, wann und wie sie diesen Verpflichtungen nachkommen müssen.

Diese Leitlinien sind Teil eines umfassenderen Pakets, das an das Inkrafttreten der EU-weiten Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck am 2. August 2025 geknüpft ist. Sie ergänzen den Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck, den die Kommission am 10. Juli von unabhängigen Sachverständigen erhalten hat.

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Innovation und Einführung von KI in der EU, da sie für eine Vielzahl von Aufgaben verwendet und in ein breites Spektrum von KI-Systemen integriert werden können. Aus diesem Grund haben Anbieter solcher Modelle bestimmte Verpflichtungen nach dem KI-Gesetz.

Zu diesen Verpflichtungen gehören die Bereitstellung von Informationen für Anbieter von KI-Systemen, die beabsichtigen, das Modell in ihre KI-Systeme zu integrieren, und die Einführung einer Politik zur Einhaltung des europäischen Urheberrechts. Darüber hinaus unterliegen Anbieter der fortschrittlichsten oder wirksamsten KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, d. h. Anbieter mit Systemrisiken, den zusätzlichen Verpflichtungen zur Bewertung und Minderung dieser Systemrisiken. Systemische Risiken umfassen Risiken für Grundrechte und Sicherheit sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Verlust der Kontrolle über das Modell.

In diesen Leitlinien wird der Umfang der Verpflichtungen und für wen sie gelten, präzisiert. Die Leitlinien konzentrieren sich auf vier Schlüsselthemen:

  • KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck:  Ein KI-Modell gilt als KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, wenn es mit einer Menge von Rechenressourcen („Berechnung“) trainiert wurde, die 10^23 Gleitkommaoperationen übersteigt, und wenn es Sprache (ob in Form von Text oder Audio), Text-zu-Bild oder Text-zu-Video erzeugen kann.
  • Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck: In den Leitlinien werden die Begriffe „Anbieter“ und „Inverkehrbringen“ umrissen und präzisiert, wann ein Akteur, der ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ändert, als Anbieter gilt.
  • Ausnahmen von bestimmten Verpflichtungen: In den Leitlinien wird klargestellt, unter welchen Bedingungen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die unter einer freien und quelloffenen Lizenz veröffentlicht wurden und bestimmte Transparenzbedingungen erfüllen, von bestimmten Verpflichtungen nach dem KI-Gesetz ausgenommen werden können.
  • Durchsetzung der Verpflichtungen: In den Leitlinien werden die Auswirkungen auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck erläutert, die sich für die Einhaltung und Umsetzung des Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck entscheiden, und die Erwartungen der Kommission in Bezug auf die Einhaltung ab dem 2. August 2025 dargelegt.

Nächste Schritte

Die Verpflichtungen des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck treten am 2. August 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anbieter, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz nachkommen. Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko eingestuft werden, müssen das Amt für künstliche Intelligenz unverzüglich benachrichtigen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieser Verpflichtungen wird das Amt für künstliche Intelligenz eng mit Anbietern, insbesondere denjenigen, die sich an den Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck halten, zusammenarbeiten, um ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften zu helfen. Ab dem 2. August 2026 treten die Durchsetzungsbefugnisse der Kommission in Kraft.

Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt sind, müssen die einschlägigen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz bis zum 2. August 2027 erfüllen.

Hintergrund

Mit den Verpflichtungen des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck soll sichergestellt werden, dass KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck im Einklang mit dem EU-Recht und dem nationalen Urheberrecht transparent sind und dass Anbieter der fortschrittlichsten oder wirksamsten KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck die von diesen Modellen ausgehenden systemischen Risiken bewerten und mindern. Um Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck bei der Einhaltung des KI-Gesetzes zu helfen, stellt die Kommission ein Informationspaket zur Verfügung, das die Leitlinien, den Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck und weitere Instrumente zur Unterstützung von Anbietern wie den AI Act Service Desk umfasst.

Die Leitlinien wurden im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, bei der die Kommission Beiträge von Hunderten von Interessenträgern einholte. Sie spiegeln auch Beiträge aus dem Expertenpool wider, der von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission eingerichtet wurde, um das Amt für künstliche Intelligenz bei der Klassifizierung von KI-Modellen, einschließlich KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und solchen mit systemischem Risiko, zu beraten, sowie Rückmeldungen anderer Experten.

Diese Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, legen aber die Auslegung und Anwendung des KI-Gesetzes durch die Kommission dar, die als Richtschnur für ihre Durchsetzungsmaßnahmen dienen wird.

Weitere Informationen zu den Leitlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck: