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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Neue EU-Urheberrechtsvorschriften, die Kreativschaffenden, Unternehmen und Verbrauchern zugutekommen

Am kommenden Montag (7. Juni) endet die Frist, in der die Mitgliedstaaten die neuen EU-Urheberrechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Die neue Urheberrechtsrichtlinie schützt kreatives Schaffen im digitalen Zeitalter und bringt konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, die Kreativwirtschaft, die Presse, Forscherinnen und Forscher, Lehrkräfte und Einrichtungen des Kulturerbes in der gesamten EU. Gleichzeitig wird die neue Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme europäischen Rundfunkveranstaltern die grenzüberschreitende Bereitstellung bestimmter Programme über ihre Online-Dienste erleichtern. Darüber hinaus hat die Kommission heute ihre Leitlinien zu Artikel 17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht, der neue Vorschriften für Plattformen für das Teilen von Online-Inhalten vorsieht.

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